Betreff
TOP 1: Änderung der Geschäftsverteilung im Landratsamt Pfaffenhofen, Umbenennung des Kreisjugendamtes
Vorlage
2012/1470
Aktenzeichen
4210.0/0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Im Landratsamt wurde eine Änderung der Geschäftsverteilung vorgenommen. In der Abteilung 2 – Soziales, Allgemeine Rechtsfragen – wurde das Kreisjugendamt in Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung umbenannt. Diese Bezeichnung stellt das breite Spektrum des Jugendamtes differenzierter dar und wird auch den tatsächlichen Leistungen, die erbracht werden, gerechter. Im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung werden vorrangig Familien bei der Ausübung ihrer Erziehungsaufgaben beraten und unterstützt, Jugendliche und junge Volljährige können sich zum Teil auch ohne Eltern Information, Rat und Hilfe holen. Im Zuge des gesamten Kindertagesstättenausbaus wurde durch den Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz dem Bereich Bildung ein sehr hoher Stellenwert zugemessen. Die Jugendhilfe hat diesbezüglich den Auftrag, die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben weiterzugeben, die Einrichtungen diesbezüglich zu beraten und gegebenenfalls zu überprüfen.

2006 wurde das Bayerische Kinder- und Jugendhilfegesetz durch das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)“ ersetzt, sodass eine Änderung der Satzung von 1996 durchzuführen ist.

Die Verwaltung schlägt vor, die Bezeichnung Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung für Kreisjugendamt zu übernehmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Umbenennung des Kreisjugendamtes in Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung.

Die Satzung ist dementsprechend zu ändern.