Betreff
Feststellung und Erteilung der Entlastung der Jahresrechnungsbeschlüsse 2010 und 2011, Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH Pfaffenhofen
Vorlage
2012/1461
Aktenzeichen
952-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Sondervermögen der Ilmtalklinik GmbH hat zum Bilanzstichtag der Jahre 2010 und 2011 wie folgt abgeschlossen:

 

2010                Verlust in Höhe von                 39.361,00 €

2011                Gewinn in Höhe von              507.906,00 €

 

Der Verlust für das Jahr 2010 ergibt sich überwiegend aus Abschreibungen aus Gebäuden. Der Gewinn für das Jahr 2011 ist auf die Auflösung von Rückstellungen für die Rückzahlung von Fördermitteln an den Freistaat Bayern zurückzuführen.

 

Für das Sondervermögen Ilmtalklinik besteht keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung. Die Jahresabschlüsse der Berichtszeiträume wurden jedoch in jedem Jahr freiwillig nach § 317 HGB durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Feststellung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist eine dem Kreistag vorbehaltende Angelegenheit, die nicht auf den Krankenhausausschuss übertragen werden kann (Art. 30 Abs. 1 Nr. 19 LKrO). Die entsprechenden Feststellungsbeschlüsse einschließlich der Entlastung sind somit Aufgaben der Kreisorgane.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2010 werden genehmigt.

b)    Die Feststellung und Erteilung der Entlastung für das Sondervermögen des Landkreises für das Wirtschaftsjahr 2011 werden genehmigt.