Betreff
TOP 1: Projekt Elternbrief vom Landesjugendamt
Vorlage
2012/1389
Aktenzeichen
4210.0/2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung:

Das Bayerische Landesjugendamt hat bei allen Bayerischen Jugendämtern das Projekt Elternbriefe vorgestellt. Es ist geplant, dass ab Oktober 2012 alle Eltern neugeborener Kinder Informationen über beispielsweise partnerschaftliches Rollenverständnis, gewaltfreie Erziehung, Gesundheitsthemen und vieles mehr erhalten sollen. Zielgruppe sind Eltern mit Kindern zwischen 0 und 18 Jahren. Aufgrund der neuen Meldevorschrift wird dem Jugendamt jede Geburt im Landkreis mitgeteilt. Es gibt zwei verschiedene Varianten. Zum einen den Elternbrief in Schriftform den Eltern zuzusenden, was zum einen mit Kosten verbunden wäre (sollte man das Projekt nur vom 1. bis zum 3. Lebensjahr durchführen, würden sich die Kosten bei einer Geburtenrate von 1.000 Kindern auf ca. 14.000 € oder bei der Versendung bis zum 6. Lebensjahr eines Kindes auf ca. 23.000 € belaufen). Des Weiteren muss in dem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass auch die Datenpflege personelle Kapazitäten bündelt, da ein geplantes Logistikunternehmen vom Landesjugendamt über jede Veränderung (Umzug, sonstige Veränderung der familiären Situation) informiert werden muss, sodass hochgerechnet mit einer Stellenmehrung von ca. einer halben Stelle gerechnet werden muss. Alternativ zum Briefversand gibt es eine Online-Version, bei welchem dem Jugendamt keine Kosten entstehen würden.

Man könnte die Eltern des Neugeborenen durch einen persönlichen Brief des Herrn Landrats zur Geburt des Kindes beglückwünschen und in diesem Brief auf die Onlineseite hinweisen. Da davon auszugehen ist, dass mittlerweile in fast jedem Haushalt Computer und Internetanschluss vorhanden sind, können sich die Eltern auch über ein Newsletter-Abonnement anmelden, sodass sie zeitgesteuert einen Link zu den altersmäßig passenden Elternbriefen per E-Mail zugesandt bekommen.

Dem Landkreis würden somit nur die Portokosten zur Versendung des Briefes entstehen

Aus Sicht der Verwaltung sollten die Eltern von Neugeborenen mit einem Brief angeschrieben und auf die Online-Version der Elternbriefe aufmerksam gemacht werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Teilnahme des Projektes „Elternbrief“ jedoch in der Onlineversion. Die Eltern neugeborener Kinder, die im Landkreis wohnen, erhalten zur Geburt ihres Kindes einen Begrüßungsbrief durch den Herrn Landrat und darin wird auf die Onlineversion verwiesen.