Betreff
Digitalfunk im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, Weitere Vorgehensweise
Vorlage
2012/1359
Aktenzeichen
0917.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Umstellung (auch Migration genannt) auf digitalen Funk bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (kurz: digitaler BOS-Funk) schreitet bundes- und bayernweit weiter voran. Voraussichtlich ab 2014 soll in Bayern der Analogfunk auch im Bereich der Feuerwehren umgestellt werden.

 

Im Umstellungsprozess ist ein sogenannter erweiterter Probebetrieb vorgesehen. Nach jetzigem Stand der Planung wird ab September 2013 der 6-monatige Probebetrieb im Netzabschnitt Oberbayern Nord, dem die Region 10 und damit auch der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm angehören, beginnen. In dieser Phase kann die neue Technik getestet werden, was der risikolosen Beprobung des neuen Netzes, der Erkennung von Schwachstellen, der Ausbildung von Einsatzkräften dient. Im Bereich der Integrierten Leitstelle Ingolstadt ist bereits eine regionale Projektgruppe damit beauftragt, die Umstellung der zugehörenden Landkreise und Hilfsorganisationen zu koordinieren. Die Vorbereitung der Umstellung (Schulung der Anwender, Planung der Tests und der zentralen Beschaffung von Endgeräten) soll bereits im Herbst 2012 anlaufen. Ein einheitliches Vorgehen in der Region Ingolstadt erscheint im Bereich des BOS-Digitalfunks vorteilhaft und wird nach derzeitigem Stand von allen Beteiligten verfolgt.

 

Die Teilnahme der nichtstaatlichen Behörden und damit der kommunalen Feuerwehren am digitalen BOS-Funk ist derzeit durch den Landkreis für die Gesamtheit der Feuerwehren durch Erklärung gegenüber dem Freistaat Bayern abzugeben. Die beiliegende Teilnahmeerklärung (Entwurf) ist darauf ausgerichtet, festzustellen, wer Erstteilnehmer im Sinne des Umstellungsprozesses ist und damit durch die Projektgruppe DigiNet des Bayerischen Staatsministeriums des Innern im Rahmen der Umstellung betreut wird. Rahmenkonzepte und die Organisationsstruktur des Digitalfunks werden damit akzeptiert. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Tests während des erweiterten Probebetriebs wird erklärt.

 

Die Einführung des BOS-Digitalfunks und die Position als Erstteilnehmer ist nach derzeitiger Sachlage nachdrücklich zu befürworten, um bei der Erfüllung sensibler Sicherheitsaufgaben über eine moderne, sichere und schnelle Kommunikation der Einsatzkräfte zu verfügen und die Vorteile der Einführungsphase, insbesondere die Betreuung durch die Projektgruppe DigiNet des Bayerischen Staatsministeriums des Innern nutzen zu können.

Auch die Feuerwehrführungskräfte des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm teilen diese Einschätzung.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm möchte nicht nur mit eigenen überörtlichen Kräften, insbesondere der Kreisbrandinspektion, am erweiterten Probebetrieb teilnehmen, sondern darüber hinaus auch die gemeindlichen Feuerwehren mit einbeziehen. Derzeit wird das Einvernehmen der Gemeinden hierzu eingeholt. Nur durch einen flächendeckenden Testbetrieb kann sichergestellt werden, dass in allen Gebieten des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm die angestrebte Funkversorgung sichergestellt werden kann. Des Weiteren erscheint vor allem auch eine zentrale Beschaffung der Endgeräte vorteilhaft.

 

Für die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb durch den Landkreis Pfaffenhofen als Kostenträger für die überörtlichen Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz (landkreiseigene Fahrzeuge und Geräte),  der Kreisbrandinspektion (Funkgeräte) sowie als untere Katastrophenschutzbehörde ist mit Investitionen in Höhe von rund 115.000 € im Jahr 2013 sowie mit laufenden Kosten in Höhe von ca. 30.000 € jährlich ab 2013 zu rechnen.

 

Der mögliche Betriebskostenanteil an der Technisch Taktischen Betriebsstelle (TTB) und der Erhöhung der Betriebskosten der ILS ist in diesem Betrag nicht abgebildet.

 

Für die Beschaffung der notwendigen Endgeräte der Teilnehmer ist eine staatliche Förderung vorgesehen; derzeit liegen Förderrichtlinien erst im Entwurf vor.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm nimmt am erweiterten Probebetrieb des digitalen BOS-Funks teil.

Der Landrat wird ermächtigt, beiliegende Teilnahmeerklärung und etwaige folgende, für den Landkreis günstige Änderungen hierzu zu unterzeichnen.