Betreff
Betreuung von Asylbewerbern im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vorlage
2012/1311
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Zahl der Asylbewerber hat bayernweit in letzter Zeit wieder stark zugenommen, so dass die Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte der Regierung von Oberbayern überlastet  sind. Bereits im Spätherbst 2011 hat die Regierung daher bei einer Landrätedienstbesprechung die Zuweisung von Asylbewerbern für Landkreise ohne Gemeinschaftsunterkunft angekündigt, darunter fällt auch der Landkreis Pfaffenhofen. Anfang Dezember wurden 20 Asylsuchende zugewiesen und in zwei  Wohnungen der Oberbayer. Heimstätte in Vohburg und in einer Privat-Wohnung in Pfaffenhofen untergebracht. Nach dem Aufteilungsschlüssel muss der Landkreis Pfaffenhofen bis zu 80 Asylbewerber aufnehmen. Für Anfang Februar 2012 sind weitere 20 Asylbewerber angekündigt, die in Wohnungen in Geisenfeld und Schweitenkirchen untergebracht werden sollen.

 

Kostenträger für alle anfallenden Aufwendungen ist nach § 11 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Asylbewerberleistungsgesetz der Freistaat Bayern. Entsprechende Wohnungen werden durch den Landkreis angemietet und durch das Sozialamt eingerichtet. Ferner stellt das Sozialamt durch Sachleistung die Ernährung, Unterkunft und Heizung, Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege sowie die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie die medizinische Versorgung durch Ausgabe von Krankenscheinen sicher. Ab 01.02.2012 werden die Leistungen für Ernährung von Lebensmittelpaketen auf Wertgutscheine umgestellt. Die Asylsuchenden erwerben dann Lebensmittel und Getränke bei den örtlichen Lebensmittelgeschäften. Alle vorgenannten Ausgaben werden durch den Landkreis vorgeleistet und monatlich durch die Regierung von Oberbayern erstattet.

 

Die Asylsuchenden kommen derzeit aus Nigeria und Afghanistan. Es handelt sich um einzelne Männer oder auch Familien mit Kindern sowie 2 alleinerziehende Mütter mit jeweils einem Kind. Aufgrund der schwierigen Verhältnisse, der Sprachprobleme, die Personen kommen aus anderen Kulturen und sind nicht ortskundig, entsteht ein erhöhter Beratungsbedarf hauptsächlich vor Ort. Es geht um Behördengänge, Arzt- und Facharztbesuche, Schule und Kindergarten, die alltäglichen Probleme usw. Für Vohburg hat der Landkreis wegen der Eilbedürftigkeit bereits dahingehend reagiert, dass eine sozialpädagogische Fachkraft auf Geringfügigkeitsbasis mit 5 Wochenstunden beschäftigt wird. Eine Betreuung für Pfaffenhofen findet derzeit noch nicht statt, für Geisenfeld und Schweitenkirchen mit weiteren 20 Asylsuchenden wird ebenfalls eine sozialpädagogische Betreuung angedacht. Nach dem bisherigen Erfahrungen und bei voller Erfüllung der Abnahmeverpflichtung von 80 Asylsuchenden durch den Landkreis muss mit bis zu einer ganzen Beratungsstelle gerechnet werden, entweder durch eigene Anstellung durch den Landkreis oder etwa durch eine Vergabe der Beratungsstelle an externe Anbieter wie beispielsweise Wohlfahrtsverbände.

 

Die Kosten für die sicherlich sinnvolle und notwendige sozialpädagogische Betreuung werden vom Kostenträger Freistaat Bayern nicht nach Art. 8 Aufnahmegesetz erstattet. Ein entsprechender Beschluss für die Betreuung der Asylsuchenden im Landkreis Pfaffenhofen nach Bedarf bis zu 1 Vollzeitstelle ist daher notwendig.

 

 

Beschlussvorschlag:

Zur Betreuung und Beratung von Asylsuchenden im Landkreis Pfaffenhofen stellt der Landkreis je nach Bedarf und Notwendigkeit eine Beschäftigte an oder vergibt die Aufgabe an Dritte (max. eine zeitlich befristete Vollzeitstelle).