Betreff
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, Verlustvortrag für das Jahr 2009, Feststellung und Erteilung der Entlastung für den Jahresabschluss 2009
Vorlage
2011/1299
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Das Wirtschaftsjahr 2009 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Verlust in Höhe von 10.154,79 € (hoheitlich 356.739,97 €, gewerblich – 366.894,76 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresverlust gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann. Das Ergebnis ist somit nahezu ausgeglichen.

Bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige konnte festgestellt werden, dass die Ertragslage des hoheitlichen Bereichs als gut bezeichnet werden kann, während die Ertragslage des gewerblichen Bereichs als nicht ausreichend gilt. Der Verlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Die Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband führte zu folgendem Prüfungsvermerk:

„Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2009 entsprachen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“

 

Von Seiten des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzung vom 25.10.2011) steht der Feststellung und Entlastung durch den Kreistag nichts entgegen (Beglaubigter Beschlussauszug vom 26.10.2011).

 

Die Beschlüsse über die Feststellung und Entlastung des Jahresabschlusses 2009 sind zu veröffentlichen. In der ortsüblichen Bekanntgabe sind der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und die beschlossenen Behandlung des Jahresverlusts anzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der

Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 25 Abs. 4 EBV).

 

Anlässlich der Sitzung vom 09.11.2011 empfiehlt der Werkausschuss dem Kreistag:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Für das Wirtschaftsjahr 2009

den Jahresverlust i.H.v. 10.154,79 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

2.      den Jahresabschluss 2009 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff. 7 der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.