Betreff
Errichtung einer Außenstelle im Norden des Landkreises
Vorlage
2011/1297
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Die Orte Geisenfeld, Manching, Reichertshofen und Vohburg haben sich als Standort für die Errichtung einer Außenstelle im Norden des Landkreises Pfaffenhofen beworben. Die an den jeweiligen Standorten vorgeschlagenen Immobilien wurden besichtigt.

 

Mehr oder weniger gut möglich ist in allen angebotenen Objekten sowohl eine „große“ Lösung für die Einrichtung der Außenstelle mit Zulassungsstelle, Service-Point, Organisation von Sprechstunden als auch eine „kleine“ Lösung ohne die Einrichtung einer Zulassungsstelle.

 

Bei der großen Lösung mit sechs bis sieben Mitarbeitern belaufen sich die Gesamtkosten einschließlich der Gemeinkosten und der Miete sowie aller Nebenkosten auf rund 350.000 € im Jahr. Sofern in der Zulassungsstelle in Pfaffenhofen wegen der Verteilung der Fälle Mitarbeiter eingespart werden können, würden sich die Kosten um rund 100.000 € auf 250.000 € verringern.

 

Bei einer kleinen Lösung würden sich die Ausgaben auf jährlich 130.000 € belaufen.

 

Die Bewerbungen sind unter den Gesichtspunkten Erreichbarkeit, Einzugsbereich, Räumlichkeiten, Fallaufkommen, Parkplätze, bisher vorhandene Kreiseinrichtungen, zeitliche Realisierbarkeit und Außendarstellung bewertet worden. Dabei sind einzelne dieser Kriterien gewichtet worden.

 

Es wird vorgeschlagen vor den Sitzungen der Kreisgremien, in denen die Beschlussfassung erfolgen soll, ein Gespräch des Landrats mit den vier Bürgermeistern der Bewerbergemeinden durchzuführen. Dabei soll auch erörtert werden, ob und in welchem Umfang die Bürgermeister, die Bewerbung im Kreistag präsentieren können. Der Kreisausschuss soll sich in seiner Sitzung am 12.12.2011 (Empfehlungsbeschluss) und der Kreistag abschließend am 19.12.2011 (Entscheidung) mit der Thematik befassen.

 

Es ist durch Beschlussfassung zu klären, ob die „große“ oder die „kleine“ Lösung verwirklicht werden soll.

 

Zur Meinungsbildung könnte eine schriftliche Befragung der Kreisräte über ihre Präferenzen bzw. ihre Meinung zum Standort der Außenstelle durchgeführt werden. Der Ort, der die höchste Präferenz erhält, kann dann im Kreistag zur Abstimmung gestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschuss, eine Außenstelle im Norden des Landkreises einzurichten (große/kleine Lösung) und die Abstimmung über den Standort einer Außenstelle im Norden des Landkreises wie folgt durchzuführen:

1.    Der Kreistag stimmt darüber ab, ob eine „große“ oder „kleine“ Lösung verwirklicht werden soll.

2.    Zur Meinungsbildung wird eine schriftliche Befragung der Kreisräte über deren Präferenzen für den Standort der Außenstelle durchgeführt.

3.    Der Kreistag stimmt über den Ort, der bei der Meinungsbildung die höchste Präferenz hat, ab.