Betreff
Neubau einer Dreifachsporthalle im Schulzentrum Geisenfeld, Festlegung der Kostenanteile
Vorlage
2011/1243
Aktenzeichen
621-244
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Bekanntlich errichten der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm, der Schulverband Geisenfeld und der Verein „Hilfe für das behinderte Kind e.V.“ gemeinsam eine Dreifachsporthalle im Schulzentrum Geisenfeld. Der schulische Anteil wird von den drei Bauherren in gleicher Höhe getragen, allerdings übernimmt die Stadt Geisenfeld die Mehrkosten für die Mehrzwecknutzung der Halle. Bereits bei der Generalsanierung und Erweiterung der Schulschwimmhalle Manching hat der Landkreis mit dem Markt Manching eine Festlegung der Kostenanteile nach der damaligen Kostenberechnung getroffen. Diese Festlegung war Grundlage für die Abrechnung der jeweiligen Baukosten und wurde bis zum Ende der Baumaßnahme durchgezogen und nicht mehr aufgebrochen. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Auch im vorliegenden Fall sollte eine ähnliche Kostenfestlegung für die drei beteiligten Bauherren getroffen werden.

 

Der beiliegenden vom Ingenieurbüro Eichenseher aufgestellten Ermittlung der Kostenanteile vom 10.08.2011 kann folgendes Ergebnis entnommen werden:

 

Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm                     1.771.627,59 €                       31,731 %

Stadt (Schulverband) Geisenfeld                  2.308.402,92 €                       41,345 %

Verein „Hilfe für das behinderte Kind“           1.503.239,93 €                       26,924 %

Kosten lt. Kostenberechnung vom

14.06.2011                                                     5.583.270,44 €                       100 %

 

Näheres hierzu wird Herr Eichenseher im Detail erläutern. Es wird deshalb vorgeschlagen, der Ermittlung der o.g. Kostenanteile zuzustimmen. Dies ist Grundlage für die endgültige Aufteilung der insgesamt anfallenden Baukosten.

 

Für die Ermittlung des Landkreisanteiles wurde berücksichtigt, dass die Veranstaltungen der Staatlichen Realschule Geisenfeld bisher in einer nichtgenehmigten Versammlungsstätte abgehalten wurden. Alle Veranstaltungen in der Schulturnhalle entsprechen nicht den aktuellen gesetzlichen Vorschriften. In Ermangelung einer eigenen Versammlungsstätte für die Realschule sollte deshalb der Landkreis einen Anteil an den Kosten der Mehrzwecknutzung übernehmen. Ausgehend von etwa 12 Veranstaltungen jährlich incl. der 3 bis 4 schulischen Veranstaltungen der Realschule entspräche dies in etwa einem Prozentsatz von 25 %. Damit hätte die Schule die Möglichkeit, die schulischen Veranstaltungen wie Weihnachtskonzert, Sommerkonzert, Schulabschlussfeier und alle 2 Jahre die Elternbeiratswahl in den Räumen einer genehmigten Versammlungsstätte abzuhalten. Ansonsten wären alle Veranstaltungen in einer nicht zugelassenen Versammlungsstätte aus Haftungsgründen seitens der Landkreisverwaltung zu untersagen.

 

Beschlussvorschlag:

Mit der vom Ingenieurbüro Eichenseher vorgenommenen Ermittlung der Kostenanteile laut Berechnung vom 10.08.2011 besteht Einverständnis. Diese Berechnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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