Betreff
Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstige Kreisbürger
Vorlage
2011/1215
Aktenzeichen
0333
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

 

Für ehrenamtlich tätige Kreisräte und sonstige Kreisbürger ist durch § 1 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger vom 09.05.2008 die Zahlung der Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bayer. Reisekostengesetzes (BayRKG) bestimmt. Durch die Änderungen des Bayerischen Reisekostengesetzes zum 01.05.2010, speziell die Neuregelung von Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG, können für Fahrten Ehrenamtlicher von der Wohnung zum Landratsamt keine Fahrtkosten mehr gewährt werden. Findet die Sitzung außerhalb des Landratsamtes statt, so können maximal die Entfernungskilometer zwischen Landratsamt und Sitzungsort erstattet werden.

 

Um weiterhin die Zahlung der Fahrtkosten zu ermöglichen ist es erforderlich, die Entschädigungssatzung entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Satzung zur Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm „Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm“ vom 24.07.2000 in der Fassung vom 01.01.2004.

 

Aufgrund von Artikel 17 Satz 1, Art. 76 Abs. 5 der Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-l) erlässt der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm folgende Satzung:

 

                                                           § 1

 

1. § 1 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

Für außerhalb des Sitzungsortes wohnende Kreisräte wird als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung nach den Sätzen des Reisekostenrechts ab Wohnort bzw. Arbeitsstätte gezahlt.

 

2. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

Für auswärtige Dienstgeschäfte wird Wegstreckenentschädigung nach den Sätzen des Reisekostenrechts ab Wohnort bzw. Arbeitsstätte gezahlt.

 

                                                           § 2

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.05.2010 in Kraft.

 

Pfaffenhofen, 12.09.2011

 

 

Martin Wolf

Landrat