Betreff
Kreisstraße PAF 22, Ausbau der Ortsdurchfahrt Oberlauterbach, Grundsatzbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen
Vorlage
2011/1192
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Kreisstraße PAF 22 in der Ortsdurchfahrt Oberlauterbach wurde 1964 erstmals ausgebaut. Die Fahrbahn und Entwässerungseinrichtungen sind in einem schlechten Zustand.

Die geplante Anordnung einer Dorferneuerung mit Neugestaltung der Verkehrsräume erfordert einen Ausbau der Kreisstraße. Als Gemeinschaftsmaßnahme zusammen mit der Dorferneuerung Oberlauterbach soll der Ausbau im Jahre 2013 durchgeführt werden.

Der Anteil des Landkreises für den Ausbau der Kreisstraße PAF 22 in der Ortsdurchfahrt Oberlauterbach beträgt nach erster grober Schätzung einschließlich der Planungsleistungen rund 170.000 Euro.

Es wird vorgeschlagen, den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 1 bis 9 an das Ingenieurbüro Wipfler plan zu erteilen. Die Vermessungsarbeiten sollten ebenfalls beauftragt werden. Die Planung der Maßnahme soll im Jahr 2012 erfolgen, damit zum 01.09.2012 der erforderliche Zuwendungsantrag eingereicht werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Kreisstraße PAF 22 in der Ortsdurchfahrt Oberlauterbach im Jahr 2013 auszubauen.

Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt an das Ingenieurbüro WipflerPlan.

Entsprechende Mittel sind im Rahmen des Kreishaltes 2012 in den Haushaltsplan bzw. die Finanzplanung mit aufzunehmen.