Betreff
Kreisstraße PAF 15 in der Ortsdurchfahrt Menning, Kostenbeteiligung für die Einleitung von Straßenoberflächenwasser in die gemeindliche Kanalisation
Vorlage
2011/1174
Aktenzeichen
631
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt/Begründung

Die Bundesstraße B 16 a wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 07.06.2010 im Zuge der Ortsdurchfahrt Menning mit Wirkung vom 01.07.2010 zur Kreisstraße PAF 15 abgestuft.

Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ist somit Rechtsnachfolger des Freistaates Bayern für die Bundesstraße 16a in der Ortsdurchfahrt Menning.

Die Stadt Vohburg hat 1996 im Bereich der Ortsdurchfahrt Menning eine Mischwasserkanalisation im Zuge der B 16 a gebaut, die auch der Entwässerung dieser Straße (Ableitung des Oberflächenwassers der Straße und Entwässerung des Straßenkörpers) dient.

 

Der Baulastträger der Straße hat sich an den Kosten des Baues und der laufenden Unterhaltung der gemeindlichen Kanalisation einschließlich der Straßeneinläufe in Höhe des Betrages, der für den Bau einer eigenen Straßenentwässerungsanlage aufzuwenden wäre, zu beteiligen.

Grundlage für die Beteiligung des Straßenbaulastträgers ergibt sich nach Art. 2 Nr. 1 Buchstabe a BayStrWG.

 

Mit Schreiben vom 30.09.2010 hat die Stadt Vohburg für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm eine Kostenbeteiligung in Höhe von 60.068,91 € (nach Abzug des vom Freistaat Bayern für den Zeitraum vom 01.09.1996 bis 30.09.2010 bezahlten Betrages in Höhe von 12.558,48 €) angemeldet.

Nach Überprüfung der Unterlagen durch die Verwaltung ergibt sich nunmehr eine Kostenbeteiligung von 50.237,15 €.

 

Im Kreishaushalt 2011 ist die Kostenbeteiligung der Einleitung von Straßenoberflächenwasser der Kreisstraße PAF 15 in die gemeindliche Kanalisation der Ortsdurchfahrt Menning vorgesehen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Mit der Kostenbeteiligung für die Einleitung von Straßenoberflächenwasser der Kreisstraße PAF 15 in die gemeindliche Kanalisation der Ortsdurchfahrt Menning in Höhe von 50.237,15 € besteht Einverständnis.