Sachverhalt/Begründung

 

Der ÖPNV steht trotz der Corona-Pandemie im Fokus der Verkehrswende, um die Klimaziele durch einen höheren Anteil an der allgemeinen Mobilität zu erreichen. Auch im Gebiet des Verkehrsverbundes Großraum Ingolstadt (VGI) soll in den nächsten Jahren der ÖPNV sowohl qualitativ verbessert, als auch quantitativ ausgeweitet werden. Es wird angestrebt, einheitliche Standards bei Fahrgastinformation, Infrastruktur, Vertrieb und neuen Mobilitätsformen wie digitalen Bedarfsverkehren im gesamten Verbundgebiet zu erzielen.

 

Aktuell verfügt der VGI über kein eigenes Personal, sondern bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben der 32 Mitarbeiter/innen der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft (INVG), die satzungsmäßige Geschäftsstelle des VGI ist.

Ursprünglich beinhaltete dies im Kern die Einführung und Abwicklung des VGI-Regionaltarifs und damit zusammenhängender Themen. Hierzu zählte vor allem die Organisation der neuen VGI-Gremien.

Schon heute übernimmt das Personal der INVG weitere verbundrelevante Aufgaben wie beispielsweise Kundenanfragen zum 365€-Ticket aus dem gesamten Verbundgebiet, Vereinheitlichung und Digitalisierung der Haltestellen im Verbundgebiet als Vorbereitung zur digitalen Fahrplanauskunft sowie das damit verbundene Handyticketing, Überarbeitung des einheitlichen VGI-Designs bei der Buswerbung und das Management des Assoziationsvertrags mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Akzeptanz der VGI-Fahrscheine in allen Nahverkehrszügen im VGI-Verbundgebiet.

 

Mit dem BMVI-Förderprogramm entsteht ein hoher Handlungsdruck, um die bundesrechtlichen Förderbedingungen einzuhalten und um vor allem die insgesamt 54 Einzelprojekte der

Bewerbung VGI NewMind in die Praxis umzusetzen. Ziel ist hierbei die ordnungsgemäße Verwendung eines Maximums der in Aussicht gestellten Förderung in Höhe von 29,5 Mio. Euro.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen wird angestrebt, den operativen Betrieb der INVG mit dem des VGI in einer einheitlichen Verbundstruktur zusammenzufassen. Zugleich ist es erforderlich, neues Personal zur Bewältigung des deutlich höheren Aufgabenspektrums einzustellen. Dies ist unabhängig von der Umsetzung des Förderprogrammes zwingend erforderlich, da das derzeitige Personal der INVG die stetige Erweiterung der Verbundaufgaben nicht bewältigen kann.

 

Die VGI-Geschäftsleitung geht davon aus, dass zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben aufgrund des BMVI-Förderprogramms und zur Herstellung eines handlungsfähigen Vollverbundes ein personeller Mehrbedarf bis 2023 von insgesamt 22 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht, der von der VGI-Verbandsversammlung zu beschließen ist. Die Personalkosten betragen in Summe für diese Stellen ca. 1,78 Mio. EUR p. a., wobei das BMVI-Förderprogramm eine maximale Förderung in Höhe von ca. 480 TEUR (7,5 VZÄ) in Aussicht stellt.

Im Hinblick auf die Zeitschiene zur Besetzung der Stellen erst im Laufe des Jahres 2022 sieht die VGI-Geschäftsleitung Personalkosten in 2022 von insgesamt ca. 900 TEUR als realistisch an, die im Weiteren über eine höhere Verbandsumlage von den Mitgliedern zu finanzieren sind.

 

Dadurch wird auch die Entwicklung zum Vollverbund vorangebracht. Entscheidend ist auch, dass damit der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden kann.

Perspektivisch soll auch die Einnahmeaufteilung von eigenem Personal vorgenommen werden. Der Übergang soll schrittweise in den nächsten Jahren erfolgen. Die Kosten für externe Berater können dadurch spürbar reduziert werden.

Die Schaffung eines einheitlichen Verbundes erleichtert die Vereinheitlichung aller relevanten ÖPNV-Standards in der gesamten Region. Eine Etablierung einer einheitlichen ÖPNV-Marke für das gesamte Verbundgebiet steigert zudem die Attraktivität des ÖPNVs, wie auch die Erfahrungen aus benachbarten Verkehrsverbünden zeigen. Die o. g. Neustrukturierung des VGI stärkt den Verbundgedanken und fokussiert klar auf eine einheitliche ÖPNV-Marke.

 

Bisher wurden die Sach- und Personalkosten des VGI zu je einem Viertel auf die Verbundpartner aufgeteilt. In Zukunft wird ein Schlüssel aus Nutzplatzkilometer und Einwohnerzahl (50/50) zugrunde gelegt. Beide Kenngrößen sind branchenüblich und spiegeln die Bedeutung des ÖPNV für eine Gebietskörperschaft wider. Nicht erfasst hiervon sind etwaige Ausgleichszahlungen für Tarifmaßnahmen, ÖPNV-Angebot und Infrastrukturvorhaben. Diese werden den Gebietskörperschaften für die einzelnen Projekte konkret zugeordnet. Der Finanzierungsschlüssel wird jährlich angepasst.

Auf Basis dieser Kombination ergibt sich für die Berechnung des VGI-Haushalts 2022 folgender vorläufiger Finanzierungsschlüssel:

 

 

 

 

 

 

Kombiniert

Bisher

Neu

IN

25 %

39 %

EI

25 %

29 %

ND-SOB

25 %

14 %

PAF

25 %

17 %

Gesamt

100 %

100 %

 

 

Einhergehend soll auch eine entsprechende Anpassung der Stimmrechte umgesetzt werden, die sowohl das Gewicht und damit das jeweilige Gestaltungsinteresse im ÖPNV berücksichtigt, als auch ein Veto-Recht jeder einzelnen Gebietskörperschaft bei Kerninteressen vorsieht. Für den Landkreis ergeben sich dadurch keine Änderungen im Hinblick auf die Anzahl der Verbandsräte. Der Landkreis wird auch in Zukunft von zwei Verbandsräten vertreten.

 

Stadt Ingolstadt

39,14 %

5 Mitglieder (Vorsitz + 4)

Landkreis Eichstätt

29,23 %

4 Mitglieder (Stv. Vors. + 3)

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

14,21 %

2 Mitglieder

Landkreis Pfaffenhofen

17,38 %

2 Mitglieder

Zusammen:

13 Mitglieder

 

Die Entsendung der Verbandsräte, die kraft ihres Amtes der Verbandsversammlung angehören, soll für 6 Jahre kongruent zum kommunalpolitischem Mandat erfolgen. Ebenso die Überprüfung der Stimmrechtsverteilung. Die Bestellung der vom Landkreis Pfaffenhofen entsandten Verbandsräte bleibt hiervon unberührt.

 

Aufgrund dieser neuen Regelungen bedarf es diesbezüglich einer Anpassung der einschlägigen Bestimmungen in der Satzung bzw. Geschäftsordnung des Zweckverbands VGI.

 

Durch den gestiegenen Personalaufwand erhöht sich die Verbandsumlage im Bereich der Sach- und Personalkosten. Für das Jahr 2022 ist mit einem Umlageanteil für den Landkreis Pfaffenhofen von ca. 300.000 € zu rechnen. Dies bedeutet eine Steigerung von ca. 150.000 € im Vergleich zum Haushaltsansatz 2021.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag billigt die vorgetragenen Verbundänderungen und das einhergehende Finanzierungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kostenanteil des Landkreises Pfaffenhofen in den Kreishaushalt für das Jahr 2022 einzustellen.

 

  1. Der Kreistag billigt die für die dargestellte Weiterentwicklung des VGI erforderlichen Änderungen der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung.

 


Beschluss:

 

1.    Der Kreistag billigt die vorgetragenen Verbundänderungen und das einhergehende Finanzierungskonzept. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kostenanteil des Landkreises Pfaffenhofen in den Kreishaushalt für das Jahr 2022 einzustellen.

 

  1. Der Kreistag billigt die für die dargestellte Weiterentwicklung des VGI erforderlichen Änderungen der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung.

 


Anwesend:                                   44

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                44             

Nein-Stimmen:                              0    

 

 

Vor Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes verlassen die Herren Kreisräte Russer, Zimmermann, Straub, Braun und Weichenrieder die Sitzung.