Sitzung: 13.12.2021 Kreistag
Vorlage: 2021/3943
Sachverhalt/Begründung
Die bisherige Abfallwirtschaftssatzung aus dem Jahr 1999, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 16.1.2006 wurde an die Mustersatzung des Bayerischen Landkreistags angepasst.
Insbesondere wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen (z.B. KrW-/-AbfG wurde in KrWG geändert).
In § 11 Abs. 2 AbfWS, dem Bringsystem, wurde eine Mengenbegrenzung für Bauschutt aufgenommen. Ferner kann nunmehr bei einem Verstoß gegen das Bringsystem
(§11 AbfWS) ein Bußgeld gefordert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern, aufgrund des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO), in der als Anlage beigefügten Fassung, zu erlassen.
Anlagen:
1 Entwurf der Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS)
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Werkausschusses:
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm, unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern, aufgrund des Art. 3 Abs. 2 und des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Abfallgesetz (BayAbfG) in Verbindung mit Art. 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO), in der als Anlage beigefügten Fassung, zu erlassen.
Anlagen:
1 Entwurf der Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS)
Anwesend: 47
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 47
Nein-Stimmen: 0
Nach Abstimmung
dieses Tagesordnungspunktes betreten die Herren Kreisräte Moser und Gigl den
Raum und nehmen somit ab TOP 5 an der Sitzung teil.