Sachverhalt/Begründung

 

Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler hat mit Schreiben vom 8. September 2008 folgenden Antrag gestellt:

 

„Die Planungen für die dritte Startbahn beruhen angeblich auf überholten Zahlen. Die Kreisräte Claudia Jung und Max Hechinger beantragen, dass der Landkreis sich dem Thema politisch verstärkt und konkret annimmt. Wir bitten Sie daher folgende Fragen umfassend und vertieft zu klären:

 

1.    Beruhen die Planungen auf überholten Zahlen?

2.    Sind die Interessen des Landkreises Pfaffenhofen in der Fluglärmkommission bestmöglich vertreten?

3.    Kann zusätzlich durch eine Mitgliedschaft in der „Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V.“ eine bessere Einflussnahme und Informationsfluss für die Bürgerinnen und Bürger Pfaffenhofens erreicht werden?

4.    Ist eine differenzierte Darstellung des Schallpegels auch unter <50 dB(A) für den Landkreis sinnvoll?

5.    Wie kann der Landkreis den Verlauf der nördlichen Ausweich-Flugrouten bei ungünstigen Wetterlagen bzw. grundsätzlichen klimatischen Veränderungen südlich des Landkreises beeinflussen?

6.    Wie können die südlichen Gemeinden des Landkreises ein eigenes Stimmrecht in der Fluglärmkommission erreichen, wenn die Zusammensetzung der Kommission Ende 2009 aufgrund der Startbahn-Lärmverlagerungen neu geregelt wird?

 

Mit dem geplanten Bau der 3. Startbahn besteht die Gefahr, dass weitere Belastungen auf die umliegenden Landkreise z.B. auch Pfaffenhofen zukommen. Aus diesem Grund haben die Landkreise Freising, Erding, Ebersberg, Dachau, Landshut und München und über 60.000 Bürger bereits Einspruch gegen die geplante Erweiterung erhoben. Der Landkreis Pfaffenhofen muss sich mehr in die Startbahn-Diskussion einbringen und soweit möglich die Planungen um den Lärmschutz rechtzeitig mit beeinflussen.

 

Unser Landkreis Pfaffenhofen hat sich bisher zu wenig mit der möglichen Lärmproblematik befasst, um mögliche Folgen im Betrieb der Startbahn auch fundiert beurteilen zu können: Wer jetzt schläft, schläft vielleicht bald nicht mehr! Dieses Risiko sollte unser Landkreis stärker minimieren!“

 

Herr Landrat Josef Schäch stellt ausdrücklich fest, dass dieser Antrag keinerlei Angriff auf die Person von Albert Vogler darstellt. Herr Vogler vertritt den Landkreis Pfaffenhofen hervorragend und zur vollsten Zufriedenheit in der Fluglärmkommission.

 

Herr Vogler gibt folgende Stellungnahme zu den Behauptungen bzw. Begründungen des Antrages der Kreistagsfraktion der Freien Wähler zur Planung der 3. Startbahn beim Flughafen München ab:

 

„Die Anmerkungen in der oben genannten Begründung sind aus meiner Sicht nicht zutreffend. Dies möchte ich mit den nachfolgenden Punkten belegen:

 

-       Ich möchte darauf hinweisen, dass der Landkreis Pfaffenhofen außerhalb des Beteiligungs­umgriffes liegt und deshalb seine Einwendungen nur durch die Lärmschutzkommission, dessen Mitglied ich bin, einbringen kann und dies ja im Rahmen ihrer Beteiligung bei diesem Verfahren eine ablehnende Haltung abgegeben hat. In der 43. Sitzung der Fluglärmkommission am 28.11.2007 wurde im Rahmen der Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für eine 3. Start- und Landebahn nachfolgender Beschluss gefasst:

„Die Fluglärmkommission lehnt die im o.g. Planfeststellungsverfahren beantragte dritte Start- und Landebahn ab.“ (Anlage 1)

 

-       Der Pfaffenhofener Kurier wurde in dieser Angelegenheit von mir eingehend über dieses Verfahren informiert. Dies belegen die Artikel in den Ausgaben vom 30.11.2007 und 07.12.2007. (Anlage 2).

Hierin wurde ausführlich über die Situation/Sachverhalt und die ablehnende Haltung der Fluglärmkommission berichtet. Desweiteren wurde in diesen Berichten auf die Möglichkeit der einzelnen Bürger zu der Abgabe einer persönlichen Einwendung hingewiesen. Hierzu stellte man u.a. über die Homepages der Gemeinden Schweitenkirchen und Reichertshausen so genannte Mustereinwendungen zum Download bereit. Aber auch in gedruckter Form standen diese Muster zur Verfügung und wurden sogar auf Anforderung zugesandt.

 

-       In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04.12.2007 berichtete ich dem Gremium genauso ausführlich über dieses Planfeststellungsverfahren und die Möglichkeit zur Einlegung einer persönlichen Einwendung gegen dieses Vorhaben. Im Rahmen meines Berichtes wurden u.a. den Anwesenden die Schreiben der Regierung von Oberbayern zu diesem Anhörungsverfahren an die Fluglärmkommission, sowie an das Landratsamt Pfaffenhofen, zur Kenntnis gebracht. (Anlage 3)

 

-       Dem Landratsamt Pfaffenhofen wurden mit Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 18.10.2007 47 Ordner samt DVD zu diesem Planfeststellungsverfahren übersandt. (Anlage 4)

 

-       Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 06.12.2007 wurden durch meine Person die anwesenden Landkreiskollegen nochmals über dieses Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer 3. Start- und Landebahn eingehend informiert. Auch hier wies ich nochmals auf die Möglichkeit der Einreichung von persönlichen Einwendungen durch die Bürger und die ablehnende Haltung der Fluglärmkommission zu diesem Verfahren hin.

 

-       Die Möglichkeit der Bürger zur Einbringung von persönlichen Einwendungen gegen dieses Planfeststellungsverfahren zur Errichtung einer 3. Start- und Landebahn wurde wie bereits erwähnt, über die Berichte vom 30.11.2007 und 07.12.2007 im Pfaffenhofen Kurier, durch die Homepage der Gemeinde Schweitenkirchen und Reichertshausen und der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen den Bürgern zur Kenntnis gebracht. Dementsprechende Downloads mit „Mustereinwendungen“ wurden hier bereitgestellt (Anlage 5). Die bis zum 14.12.2007 eingegangenen Einwendungen wurden an die zuständige Stelle der Regierung von Oberbayern persönlich durch den Bürgermeister der Gemeinde Kirchdorf weitergeleitet.

 

Abschließend muss ich feststellen, dass aus meiner Sicht alles menschenmögliche getan wurde, den Landkreis, die betroffenen Gemeinden und auch die Bürger eingehend zu informieren und ihnen die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

Ich bedauere die teilweise unsachliche polemische Formulierung des Antrags der Kreistagsfraktion der Freien Wähler zur Planung der 3. Start- und Landebahn beim Flughafen München, denn mit Schlagworte alleine und einer unzureichenden Sachanalyse lässt sich gar nichts zum Wohle unserer Bürger bewegen!“

 

Außerdem beantragt Herr Vogler die Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 4 um nachfolgenden Fragepunkt:

 

„Welche rechtlichen Schritte kann der Landkreis Pfaffenhofen gegen den Planfeststellungsbeschluss ergreifen?“

 

Herr Heinrich stellt im Namen der CSU-Kreistagsfraktion folgenden Zusatzantrag, der auf der Kreistagssitzung am 20.10.2008 zusätzlich behandelt werden soll:

 

„Völlig unabhängig von der Frage betreffend der Auswirkungen einer eventuellen 3. Startbahn stellen die Gemeinden im südlichen Landkreis Pfaffenhofen – insbesondere dabei die Gemeinde Jetzendorf – fest, dass die Flugzeuge welche landen wollen, bei Ostwind eine Anfluglinie benutzen, die zwischenzeitlich als sehr laut und störend empfunden wird. Vor allem im Bereich der Gemeinde Jetzendorf fällt dies auf, da die Flugzeuge dort bereits eine relativ niedrige Höhe haben und eine Kurve fliegen, um dann auf eine der beiden Runway’s am Flughafen landen zu können.

Namens der CSU-Kreistagsfraktion darf ich Sie, sehr geehrter Herr Landrat, sehr herzlich bitten, mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, warum das so ist bzw. wie der ungute Zustand beseitigt oder zumindest deutlich gemildert werden kann.“

 

Herr Landrat Josef Schäch sagt zu, bei der Regierung von Oberbayern nachzufragen, ob sich an bei den Anfluglinien etwas geändert hat.

 

Frau Abteilungsleiterin Regina Schachner beantwortet die im Antrag der FW vom 08.09.2008 gestellten Fragen zum Vorhaben dritte Start- und Landebahn des Flughafens München bzw. zur Fluglärmkommission:

 

Zu Frage 1:

Dass die Planungen für die dritte Start- und Landebahn des Flughafens München auf überholten Zahlen beruhen, ist eines der zentralen Argumente der Startbahn-Gegner. Auch Herr Bürgermeister Vogler geht davon aus, dass die Zahlen überholt sind. Diese Streitfrage wird im Planfeststellungsverfahren, das die Regierung von Oberbayern durchführt, geklärt und kann nicht vom Landratsamt Pfaffenhofen entschieden werden. Eine Nachfrage bei der Regierung von Oberbayern ergab, dass vom Antragsteller aktualisierte Gutachten gefordert wurden.

 

Zu Frage 2:

Die Interessen des Landkreises Pfaffenhofen werden durch Herrn Bürgermeister Vogler als Mitglied der Fluglärmkommission bestens vertreten.

In der Sitzung der Fluglärmkommission vom 28.11.2007 wurde über den Antrag der Flughafen GmbH (FMG) beraten und der Antrag wurde von allen Gemeinde- und Landkreisvertretern abgelehnt.

Herr Bürgermeister Vogler informierte sowohl die Kollegen in der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 06.12.2007 als auch die Öffentlichkeit in Presseberichten über die Möglichkeit, bei persönlicher Betroffenheit Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben. Es wurden auf Initiative von Herrn Vogler sogar Mustereinwendungen zum Download zur Verfügung gestellt.

Der Schweitenkirchener Bürgermeister engagiert sich als Mitglied der Fluglärmkommission sehr und nimmt seine Aufgabe sehr ernst.

 

Zu Frage 3:

Der Nutzen einer Mitgliedschaft in der „Schutzgemeinschaft Erding-Nord, Freising und Umgebung e.V.“ für den Landkreis Pfaffenhofen erscheint der Verwaltung fraglich, da gegenüber den Einflussnahmemöglichkeiten durch die Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission kein Zusatznutzen erkennbar ist, zumal mangels Beteiligung als Betroffener (der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm liegt außerhalb des Beteiligungsumgriffes für das Planfeststellungsverfahren) keine Klagemöglichkeiten des Landkreises Pfaffenhofen bestehen.

Allerdings – wenn es politischer Wille ist – könnte man Vertreter der Schutzgemeinschaft einladen und sich über deren Aktivitäten genauer informieren lassen. Die Kreisgremien könnten sodann entscheiden, ob sie eine Mitgliedschaft für sinnvoll erachten. Dabei handelt es sich um eine politische Entscheidung.

 

Zu Frage 4:

Die Frage, ob eine differenzierte Darstellung des Schallpegels bzw. der Fluglinien unterhalb von 50 dB (A) sinnvoll ist, kann auf Wunsch über die Fluglärmkommission an deren Vorsitzenden weitergeleitet werden.

 

Zu Frage 5:

Auch die Problematik der Ausweich-Flugrouten (bzw. der Warteschleifen – Antrag von Herrn Bürgermeister Heinrich) kann über die Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission dort diskutiert bzw. über einen Antrag an deren Vorsitzenden weitergeleitet werden.

 

Zu Frage 6:

Eine Neuzusammensetzung der Fluglärmkommission wird am Ende des Planfeststellungsverfahrens für die dritte Start- und Landebahn diskutiert werden. Allerdings ist das Gremium bereits jetzt sehr groß, so dass einige Gemeinden, deren Entfernung zum Flughafen München geringer ist als die der südlichen Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen, derzeit keinen Sitz haben. (Es gibt laut Herrn Vogler zu dieser Thematik auch ein Gutachten, das sich mit dieser Fragestellung befasst.)

Daher erscheinen die Aussichten dafür, dass die südlichen Gemeinden des Landkreises Pfaffenhofen einen Sitz in der Fluglärmkommission erhalten werden, äußerst gering.

Wenn besonderer Wert auf eine Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission gelegt wird, um von den Einflussmöglichkeiten unmittelbarer Gebrauch machen zu können, könnte darüber nachgedacht werden, die stellvertretende Mitgliedschaft, die derzeit vom jeweiligen Umweltjuristen des Landratsamtes Pfaffenhofen wahrgenommen wird, an ein Mitglied des Kreistages zu übertragen.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm bringt sich bereits bisher im Rahmen der Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission, vertreten durch Herrn Bürgermeister Vogler, in die Startbahn-Diskussion ein und wird dies auch weiterhin tun.

 

Im Übrigen werden die Fragen des Lärmschutzes im Planfeststellungsverfahren von der Planfeststellungsbehörde, der Regierung von Oberbayern, geprüft.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt den Antrag der Kreistagsfraktion der Freien Wähler zur Kenntnis. Landrat und Verwaltung werden beauftragt, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten und in der nächsten Sitzung des Kreistages zu berichten.

 


 

Herr Russer verlässt die Sitzung um 17:32 Uhr.

 

Der Kreistag nimmt den Antrag der Kreistagsfraktion der Freien Wähler zur Kenntnis.