Sachverhalt/Begründung

 

1. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ilmtalklinik GmbH;

 

Die Beteiligungsverhältnisse der Ilmtalklinik GmbH gliedern sich nach derzeitigem Gesellschaftsvertrag zu 85 % auf den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und zu 15 % auf den Landkreis Kelheim. Um eine sachgerechte Verteilung der Gesellschaftsanteile zu erreichen wurde durch die Solidaris Revisions-GmbH eine Stellungnahme zur betriebswirtschaftlichen Überprüfung der anteiligen Defizitausgleichszahlungen der Landkreise Pfaffenhofen und Kelheim abgegeben. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

Der Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH hat bereits in seiner Sitzung vom 20.01.2021 empfohlen auf Basis der geprüften Defizite der Standorte die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Anpassungen vorzunehmen.

 

In der Kreistagssitzung vom 03.05.2021 wurde Herr Landrat Albert Gürtner ermächtigt, für eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Stellungnahme der Solidaris Revisions-GmbH zu stimmen.

 

In mehreren Gesprächen zwischen den Landräten aus Kelheim und Pfaffenhofen hat man sich nunmehr auf folgende Anpassung des Gesellschaftsvertrages geeinigt:

 

„Die Stammkapitaleinlage nach § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages ist anzupassen. Auf den Landkreis Pfaffenhofen sollen 37.960,-- Euro entfallen. Auf den Landkreis Kelheim sollen 14.040,-- Euro entfallen. Die entsprechenden Einlagen sind anzupassen.

Die neue Aufteilung der Gesellschaftsanteile soll auch rückwirkend ab 01.01.2021 für den Ausgleich der Jahresverluste der GmbH herangezogen werden. Die Anwendung soll im Nachgang zu den Jahren 2021 bis 2024 evaluiert werden und ggf. angepasst werden.

Der Aufsichtsrat besteht künftig nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages aus dem Vorsitzenden und vierzehn weiteren Mitgliedern. § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages lautet künftig „Drei Mitglieder sowie deren Vertreter werden vom Kreistag des Landkreises Kelheim für sechs Jahre entsandt“. Die erste Besetzung soll dabei mit dem Ausscheiden der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder enden.

§ 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages soll künftig wie folgt lauten: „Dieser wird im Fall seiner Verhinderung durch den Landrat des Landkreise Kelheim vertreten“.

Die Maßnahmen aus dem Sanierungsprogramm des Landkreises Kelheim für den Standort Mainburg, welche den Erhaltungsaufwendungen zuzurechnen sind, werden zu 50 Prozent vom Landkreis Kelheim finanziert. Die restlichen 50 Prozent werden entsprechend der Defizitaufteilung aus dem Jahresergebnis der Ilmtalklinik GmbH von den Gesellschaftern getragen. Diese Maßnahmen sind ordnungsgemäß aufzuführen und vom Wirtschaftsprüfer entsprechend zu bestätigen.

In § 13 soll folgender Abs. 5 aufgenommen werden: Die Gesellschaft übernimmt die gewöhnliche laufende Unterhaltung und Instandsetzung des Grundstücks, der Gebäude und der sonstigen baulichen Maßnahmen, soweit sie ihr zur Nutzung überlassen sind. Diese Maßnahmen fließen in das Betriebsergebnis mit ein und werden im Falle eines negativen Betriebsergebnisses entsprechend der Gesellschaftsanteile von den Gesellschaftern über den Defizitausgleich übernommen. Bauliche Neuinvestitionen sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, deren Umfang über den gewöhnlichen Bauunterhalt hinausgehen werden von den Landkreisen finanziert, in deren Gebiet der jeweilige Standort liegt.“

 

Konkret bedeutet dies, dass die Aufteilung des Betriebsergebnisses rückwirkend ab 01.01.2021 im Verhältnis von 73 zu 27 (bisher 85 zu 15) aufgeteilt wird. Der Landrat von Kelheim wird künftig stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender sein (bisher der stellvertretende Landrat von Pfaffenhofen). Für die Erhöhung des Stammkapitals bekommt der Landkreis Kelheim ein zusätzliches Aufsichtsratsmandat. Die Pfaffenhofener Mandate bleiben unverändert bestehen. Diese Regelung wird nach 2024 evaluiert und ggf. angepasst. Um eine zusätzliche Belastung des Landkreises Pfaffenhofen von den anstehenden Erhaltungsmaßnahmen am Krankenhaus Mainburg im überdurchschnittlichem Ausmaß zu entlasten trägt der Landkreis Kelheim 50 Prozent dieser Aufwendungen selbst. Die restlichen 50 Prozent werden entsprechend den Gesellschaftsanteilen verrechnet. Für Übrige Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen gelten die bisher praktizierten Maßstäbe unverändert weiter und werden nunmehr auch im Gesellschaftsvertrag verankert.

 

2. Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung

 

Der Aufsichtsrat der Ilmtalklinik GmbH hat in seiner Sitzung vom 22.11.2021 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die beiliegende Geschäftsordnung für die Geschäftsführung zu erlassen. Die konkreten Aufgabenbereiche ergeben sich aus dem ebenfalls beigefügtem Organigramm.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Gürtner zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zur Änderung des Gesellschaftsvertrages im aufgezeigtem Umfang zu ermächtigen.

 

2. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Gürtner zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zum Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung im aufgezeigtem Umfang zu ermächtigen.

 


Beschluss:

1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Gürtner zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zur Änderung des Gesellschaftsvertrages im aufgezeigtem Umfang zu ermächtigen.

 

Abstimmung:

 

Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12             

Nein-Stimmen:                              0    

 

 

 

2. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Herrn Landrat Gürtner zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Ilmtalklinik GmbH zum Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung im aufgezeigtem Umfang zu ermächtigen.

 

Abstimmung:

 

Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12             

Nein-Stimmen:                              0