Sachverhalt/Begründung

 

Bereits im April dieses Jahres gab es zwischen Vertretern des Landkreises und der Stadt Pfaffenhofen erste Vorgespräche im Hinblick auf die gemeinsame Errichtung eines Hallenbades. Ausgangspunkt dieser Überlegungen war eine Anregung von Herrn Eichenseher vom Planungsbüro Eichenseher Ingenieure dahingehend, dass die Generalsanierung des Sporttraktes bei der Hauptschule in Pfaffenhofen, verbunden mit einer Sanierung des Lehrschwimmbeckens, wirtschaftlich nicht für sinnvoll erachtet werde.

Daraufhin wurde dieses Thema in mehreren Gesprächen mit den jeweils Verantwortlichen diskutiert. Auch die Fraktionssprecher der im Kreistag vertretenen Fraktionen wurden bereits am 23.07.2008 mit diesem Thema befasst. Der Stadtrat Pfaffenhofen hat in seiner Sitzung vom 21.08.2008 beschlossen, grundsätzlich mit dem Landkreis Pfaffenhofen eine gemeinsame Lösung zu suchen.

 

Vor kurzem wurde nunmehr dem Landkreis der Beschluss des Stadtrates Pfaffenhofen vom 26.09.2008 zugeleitet. Die Stadt hat folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

 

·         Die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm strebt mit dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm den gemeinsamen Bau und Betrieb eines Hallenbades im Schulzentrum an.

·         Dieses Hallenbad soll sowohl der Nutzung im Rahmen des schulischen Sportunterrichts als auch öffentlicher Nutzung für Vereine und die Allgemeinheit in ausreichendem Maß zu Verfügung stehen.

·         Die Frage der Betriebsform (kreiseigen, stadteigen, Zweckverbandslösung) soll vorerst noch ebenso offen bleiben wie die Standortfestlegung (an der Realschule oder der Theresia-Gerhardinger-Schule).

·         An den Investitions- und Betriebskosten der öffentlichen Nutzung beteiligen sich Landkreis und Stadt zu je 50 %.

Die Kosten der schulischen Nutzung tragen die beteiligten Partner nach der tatsächlichen Inanspruchnahme.

·         Stadt und Landkreis einigen sich auf einen unabhängigen Planer, der beide Varianten (Realschule oder Theresia-Gerhardinger-Schule) untersucht und belastbares Zahlenmaterial, u.a. Investitions- und Betriebskosten, liefert.

·         An der Hauptschule Pfaffenhofen soll für den Fall der gemeinsamen Hallenbadlösung mit dem Landkreis statt des bisherigen Schulhallenbades eine weitere Turnhalle (Zweifach-Turnhalle) errichtet werden.

 

Dieser Beschluss, vor allem was die Kostenteilung anbelangt, wurde im Vorfeld nicht mit dem Landkreis abgestimmt. Aus der Sicht der Landkreisverwaltung gibt es dazu folgende Anmerkungen, welche auch in der Fraktionssprechersitzung am 06.10.2008 diskutiert wurden:

 

1.    Der Neubau eines Hallenbades ist nicht Aufgabe des Landkreises. Deshalb sollte die Stadt Pfaffenhofen als Bauherr auftreten. Wie in den Vorgesprächen bereits in Aussicht gestellt, könnte sich der Landkreis an den Investitionskosten mit dem Kostenrichtwert für eine Schulschwimmhalle nach FAG in Höhe von 1.601.200 € beteiligen.

2.    Die Betriebskosten für die öffentliche Nutzung hat die Stadt Pfaffenhofen zu tragen. Die Betriebskosten für die schulische Nutzung tragen Stadt und Landkreis je nach tatsächlicher Inanspruchnahme durch die jeweiligen Schulen.

3.    Bei einem Neubau am jetzigen Standort des Hallenbades steht sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Schulen in Pfaffenhofen für die Dauer der Bauzeit keine Schwimmhalle zur Verfügung. Ebenfalls fehlen den Landkreisschulen während der Bauzeit zwei Sportstätten für den Sportunterricht. Die Schwimmhalle bei der Realschule wird derzeit von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr an den Wochentagen durchgehend vom Schyren-Gymnasium bzw. der Realschule genutzt.

4.    Durch die gemeinsame Nutzung eines Bades mit vergleichbarer Größe entstehen Einschränkungen beim Schyren-Gymnasium und bei der Realschule für den Sportunterricht. Es müsste sichergestellt werden, dass der Wegfall dieser Sportstunden anderweitig, z.B. in der neu errichteten Zweifachsporthalle der Stadt Pfaffenhofen, ersatzweise durchgeführt werden kann.

5.    Neben einer finanziellen Investitionspauschale des Landkreises in Höhe des Kostenrichtwertes kommen noch weitere Investitionskosten auf den Landkreis zu. Sollte sich herausstellen, dass die Generalsanierung des jetzigen Hallenbades mit der darüber liegenden Sporthalle wirtschaftlich nicht vertretbar ist und auch von Seiten der Regierung von Oberbayern nicht gefördert wird, bedeutet dies den Abbruch dieses Gebäudes und Errichtung einer Sporthalle an gleicher Stätte. Es ist wohl davon auszugehen, dass der Landkreis eine Zweifachhalle errichten wird, da der Neubau einer Einfachhalle unwirtschaftlich ist. Die Gesamtkosten hierfür belaufen sich auf ca. 3 Mio. €. Diese Zweifachhalle steht künftig auch den örtlichen Sportvereinen zur Verfügung und ist auch als Beitrag des Landkreises am Gesamtkonzept „Hallenbadneubau“ zu sehen. Die finanzielle Belastung des Landkreises für „Hallenbadneubau“ und „Neubau einer Sporthalle“ wird sich dann wohl auf rd. 5 Mio. € belaufen.

 

Aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts wird deshalb vorgeschlagen, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

 

·         Der gemeinsame Bau und Betrieb eines Hallenbades im Schulzentrum Pfaffenhofen zusammen mit der Stadt Pfaffenhofen sollte angestrebt werden.

·         Dieses Hallenbad soll sowohl für die schulische Nutzung als auch für die öffentliche Nutzung für Vereine und die Allgemeinheit in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.

·         Aus der Sicht des Landkreises wäre es sinnvoll, wenn die Stadt Pfaffenhofen auf städtischem Grund dieses Bad errichtet, da dann der Sporttrakt bei der Realschule bis zur Fertigstellung weiterbetrieben werden könnte und den Schulen für den Sportunterricht sowie der Allgemeinheit weiterhin zur Verfügung stünde.

·         An den Investitionskosten des neu zu errichtenden Hallenbades beteiligt sich der Landkreis mit dem jeweils gültigen Kostenrichtwert nach den Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im Kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR). Zur Zeit beträgt dieser Wert für eine Schwimmhalle (Einzelübungsstätte) 1.601.200 €.

·         An den Betriebskosten der öffentlichen Nutzung beteiligt sich der Landkreis nicht. Für die schulische Nutzung beteiligt sich der Landkreis nach der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Schyren-Gymnasium und die Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen.

·          


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

Der Landkreis Pfaffenhofen und die Stadt Pfaffenhofen beauftragen einen gemeinsamen Planer für das Hallenbad und die Sporthallen des Landkreises. Hierfür sollen konzeptionelle Vorschläge und eine Kostenschätzung gemacht werden. Die Planungskosten werden anteilig zwischen Landkreis und Stadt verrechnet.

 

An den Investitionskosten des neu zu errichtenden Hallenbades beteiligt sich der Landkreis mit dem jeweils gültigen Kostenrichtwert nach den Richtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im Kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR). Zur Zeit beträgt dieser Wert für eine Schwimmhalle (Einzelübungsstätte) 1.601.200 €.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10          

Nein-Stimmen:                              3