Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH vorliegt, nichts.

 

Der Stellvertreter des Landrats Karl Huber hat in der Gesellschafterversammlung der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH am 27.10.2021 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

  1. Der Jahreswirtschaftsplan 2022 bestehend aus Erfolgs-/Personal- und Finanzplan wird in der vorliegenden Fassung gem. § 8 Abs. 1 c genehmigt und festgestellt. Für 2022 werden Investitionen in Höhe von 9 TEUR genehmigt. Die Mittelfristplanung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 wird festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag von 25.692,39 Euro wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 137.251,08 Euro verrechnet.

 

  1. Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

  1. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 wird die Kanzlei Ziegelmeier und Stark bestellt.

 

  1. Frau Chang-Hua Reichert wird Einzelprokura erteilt. Die Einzelprokura von Frau Waltraud Utz wird widerrufen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt der Beschlussfassung des Stellvertreters des Landrats Herrn Karl Huber in der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH am 27.10.2021 nachträglich zuzustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt der Beschlussfassung des Stellvertreters des Landrats Herrn Karl Huber in der Existenzgründerzentrum Ingolstadt GmbH am 27.10.2021 nachträglich zuzustimmen.

 


Anwesend:                                   49

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                49                    

Nein-Stimmen:                              0