Sachverhalt/Begründung

 

Die Entschädigung der Biberberater und Naturschutzwächter soll wie folgt geändert werden:

 

Bisher erhalten die ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächter eine jährliche Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 € jährlich.

Aufgrund einer Änderung der Verordnung über die Naturschutzwacht aus dem Jahr 2020 ist die Möglichkeit einer pauschalierten Abgeltung des Aufwandes entfallen. Die Aufwandsentschädigung ist nur noch für tatsächliche geleitete Arbeit vorgesehen. Darüber hinaus sollen wie bisher die Reisekosten erstattet werden.

 

Damit keine Ungleichbehandlung zwischen dem Pflichtehrenamt Naturschutzwächter und dem Pflichtehrenamt Biberberater entsteht, soll die Aufwandsentschädigung der Biberberater (bisher jährliche Pauschale von 200,00 € für 25 Std. darüber hinaus 8,00 € pro Std.) ebenfalls auf eine Entschädigung für tatsächlich geleistete Arbeit umgestellt werden. Darüber hinaus sollen wie bisher die Reisekosten erstattet werden.

 

Mit den ehrenamtlich tätigen Naturschutzwächtern und Biberberatern wurde die Änderung der Entschädigung vorbesprochen.

Um die Regelung bereits im Jahr 2021 umsetzen zu können soll die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung zum 01.01.2021 erfolgen.

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit soll die vorgenannte Änderung im Rahmen einer Neufassung der Satzung erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter in der vorgelegten Fassung zu beschließen.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte, sonstiger Kreisbürger und besonderer Ehrenämter in der vorgelegten Fassung zu beschließen.


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12             

Nein-Stimmen:                              0