Sachverhalt/Begründung

 

Gemäß Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen erhalten die Städte/Märkt und Gemeinden für die Bewirtschaftung (Vorstellungsgespräch, Arbeitsverträge, Leistungsbewertungen, …) monatlich eine Aufwandsentschädigung von 35,00 € monatlich je Mitarbeiter.

In 2020 waren ca. 145 Wertstoffhofmitarbeiter im Landkreis beschäftigt. Dies entspricht derzeit einer Auszahlung i.H.v. 60.900 € jährlich.

Die Stadt Pfaffenhofen beantragte die Kosten auf mtl. 70,00 € bis 85,00 € je Mitarbeiter zu erhöhen, da die tatsächlichen Kosten auf rund 15.000 € (für 12 Mitarbeiter) beziffert werden.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung vom 14.04.2021 zurückgestellt mit der Vorgabe die Kosten der Personalstelle der Gemeinden (insbesondere der Stadt Pfaffenhofen) und des Landratsamtes in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

Die Personalstelle des Landratsamtes kommt zu dem Ergebnis, dass der monatliche Aufwand pro Mitarbeiter zwischen 50 € und 55 € liegt (siehe Aktenvermerk vom 05.05.2021). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass weder Bewerbungsgespräche, Leistungsbewertungsgespräche noch das Erstellen von Schichtplänen berücksichtigt ist.

 

Laut einer Stellenbemessung der Stadt Pfaffenhofen wurden 470 Jahresstunden (Personal- und Finanzen) dem AWP zugeordnet. Hierbei sind jedoch auch Stunden berücksichtigt, die nicht der Bewirtschaftung des Personals zuzuordnen sind (Rechnungen für Aufwandsentschädigung, Nutzungsentgelt, Verkauf von Restabfallsäcken).

Beantragt wird eine Erhöhung auf 70 € bis 85 € monatlich je Mitarbeiter.

 

Es wird vorgeschlagen sich auf eine Aufwandsentschädigung von 70,00 € zu einigen. Für den AWP bedeutet dies eine Verdoppelung der Kosten:

 

Mitarbeiter ca

35 € je Mitarbeiter

70 € je Mitarbeiter

145

60.900 €/a

121.800 €/a

Ab 2023 inkl 19% MwSt

72.471 €/a

144.942 €/a

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Bewirtschaftung des Aufsichtspersonals auf dem Wertstoffhof und der Grüngutsammelstelle erstattet der AWP den Städten/Märkten und Gemeinden rückwirkend ab 01.01.2021 monatlich eine Aufwandsentschädigung von pauschal 70,00 € anstatt bisher 35,00 €.


Beschluss:

 

Für die Bewirtschaftung des Aufsichtspersonals auf dem Wertstoffhof und der Grüngutsammelstelle erstattet der AWP den Städten/Märkten und Gemeinden rückwirkend ab 01.01.2021 monatlich eine Aufwandsentschädigung von pauschal 70,00 € anstatt bisher 35,00 €.


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12                    

Nein-Stimmen:                              0