Sachverhalt/Begründung

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm beteiligt sich seit Herbst 2018 zusammen mit weiteren 14 unteren Bauaufsichtsbehörden am Pilotprojekt „Digitaler Bauantrag/Digitale Baugenehmigung in Bayern“. Die technische Umsetzung wurde unter der Federführung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr konzipiert und entwickelt, und ist nun für den regulären Betrieb weitgehend fertig gestellt.  

 

Die Bereitstellung des Onlinedienstes wird auf der zentralen Plattform des „Bayernportals“ erfolgen. Voraussichtlich innerhalb des 3. Quartals 2021 können die Bürgerinnen und Bürger bzw. die beauftragten Planer die notwendigen Unterlagen dort bequem zu jeder Zeit online einreichen.

 

Intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, führen die Bauherren dann zukünftig durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch sollen die Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert werden. Zudem ermöglicht es der digitale Bauantrag dem Planer, seine ohnehin in einer CAD-Anwendung entworfene Planung ohne Datenverluste einzureichen.

 

Die technische Umsetzung der zentralen Antragskomponenten und die Einbindung im „Bayernportal“ erfolgte in enger Zusammenarbeit durch das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern.

 

Zur medienbruchfreien Weiterverarbeitung der digitalen Bauantragsdaten beim Landratsamt gelangen diese über eine neu einzurichtende Schnittstelle direkt in die Bauverwaltungssoftware. Damit dort die Gemeinde- und Fachstellenbeteiligung und die weitere Kommunikation mit Bauherren und Planern ebenfalls durchgehend digital erfolgen kann, muss die Bausoftware vorher um verschiedene Fachmodule für die Onlineportale eines Digitalen Bauamts erweitert werden.

 

Im Einzelnen sind zur Realisierung der Onlineportale/Schnittstellen vom Programmdienstleister folgende Fachmodule und Dienstleistungen zu beauftragen:

1.    Onlineportal für Bauherren / Planfertiger

2.    Online-Anbindung Bayernportal

3.    Online-Anbindung der Gemeinden

4.    Online-Behördenbeteiligung Fachstellen

5.    Schnittstelle zum DMS/E-Akten-System

6.    Weitere Zusatzmodule HKR-Schnittstelle, Regelmäßige Prüfungen, Brandschutz


Mit der Fa. Boll und Partner, als Programmdienstleister der vorhandenen Bauverwaltungssoftware, konnte bei gesamter Beauftragung der Fachmodule ein reduzierter Bundlepreis in Höhe von 55.335,00 € (inkl. 19 % MwSt.) verhandelt werden (statt 69.020,00 € inkl. 19 % MwSt.)

 

Eine Einholung von Alternativangeboten war nicht zweckmäßig, da es sich um die Erweiterung einer bestehenden Fachsoftware handelt. 

 

Von Seiten des Sachgebiets EDV und Digitalisierung wird vorgeschlagen, die für die Ausrichtung auf die „Digitale Baugenehmigung“ notwendigen Programmerweiterungen, bei der Fa. Boll und Partner Software GmbH, Höchster Straße 7, 65795 Hattersheim am Main mit Kosten in Höhe von einmalig 55.335,00 € (inkl. 19 % MwSt.) und ab 2022 jährlich laufend von 12.852,00 € (inkl. 19 % MwSt.)  zu beschaffen und den Auftrag dazu zu erteilen. Die Verträge für die laufenden Kosten für Softwarewartung und –pflege sind unbefristet und jährlich kündbar.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, die für die Ausrichtung auf die „Digitale Baugenehmigung“ notwendigen Programmerweiterungen bei der Fa. Boll und Partner Software GmbH, Höchster Straße 7, 65795 Hattersheim am Main mit Kosten in Höhe von einmalig 55.335,00 € (inkl. 19 % MwSt.) und ab 2022 jährlich laufend von 12.852,00 € (inkl. 19 % MwSt.) zu beschaffen und den Auftrag zu erteilen.


Beschluss:

Der Kreisausschuss beschließt, die für die Ausrichtung auf die „Digitale Baugenehmigung“ notwendigen Programmerweiterungen bei der Fa. Boll und Partner Software GmbH, Höchster Straße 7, 65795 Hattersheim am Main mit Kosten in Höhe von einmalig 55.335,00 € (inkl. 19 % MwSt.) und ab 2022 jährlich laufend von 12.852,00 € (inkl. 19 % MwSt.) zu beschaffen und den Auftrag zu erteilen.


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13    

Nein-Stimmen:                              0