Sitzung: 14.04.2021 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Sachverhalt/Begründung
Gemäß Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb von Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen erhalten die Städte/Märkt und Gemeinden für die Bewirtschaftung (Vorstellungsgespräch, Arbeitsverträge, Leistungsbewertungen, …) monatlich eine Aufwandsentschädigung von 35,00 € monatlich je Mitarbeiter.
In 2020 waren ca. 145 Wertstoffhofmitarbeiter im Landkreis
beschäftigt. Dies entspricht derzeit einer Auszahlung i.H.v. 60.900 € jährlich.
Die Stadt Pfaffenhofen beschäftigt derzeit 12 Wertstoffhofmitarbeiter. Die
Lohngesamtkosten i.H.v. 75.306,73 € werden komplett vom AWP übernommen. Hinzu
kommen
35 € x 12 Mitarbeiter x 12 Monate = 5.040 €
Die tatsächlichen Kosten werden auf rund 15.000 € pro Jahr beziffert. Um dieses
Defizit auszugleichen beantragt die Stadt Pfaffenhofen die Erhöhung der mtl.
Aufwandsentschädigung auf 70 € bis 85 €.
Für den gesamten Landkreis würde dies folgende Kostensituation darstellen:
Mitarbeiter |
35 € je Mitarbeiter |
70 € je Mitarbeiter |
85 € je Mitarbeiter |
145 |
60.900 €/a |
121.800 €/a |
147.900 €/a |
Tatsache ist, dass in 2020 viele personalrechtliche Angelegenheiten bezüglich
der Wertstoffhofmitarbeiter zu erledigen waren (2 mal Höhergruppierungen,
Abwicklung Überstunden wegen Corona, Neueinstellungen). Dies dürfte jedoch eine
Ausnahme darstellen. Die Eingruppierung wird in den nächsten Jahren Bestand
haben und Neueinstellungen dürften nur noch vereinzelt wegen Auflösung von
Verträgen erfolgen.
Vorschlag AWP:
Die Personaldurchschnittskosten/Stunde sind im Zeitraum 2002
– 2021 um 23% gestiegen. Es wäre daher zu vertreten, dass der AWP die
Aufwandsentschädigung ebenfalls um 23 % erhöht. Dies würde einem Betrag i.H.v.
43,00 €/monatlich/Wertstoffhofmitarbeiter entsprechen.
145 Mitarbeiter x 43 € x 12 Monate = 74.820 €
Dies entspricht einer Erhöhung von insgesamt 13.920 €
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag „Für die Bewirtschaftung des Aufsichtspersonals auf dem Wertstoffhof und der Grüngutsammelstelle erstattet der AWP den Städten/Märkten und Gemeinden rückwirkend ab 01.01.2021 monatlich eine Aufwandsentschädigung von pauschal 43,00 € anstatt bisher 35,00 €.“ wurde in der Werkausschusssitzung zurückgestellt. Die tatsächlichen Kosten werden nochmals überprüft und in der nächsten Werkausschusssitzung im Juni vorgestellt.