Sachverhalt/Begründung

 

Durch die fachkundige Stelle Wasserwirtschaft wurde festgestellt, dass die Fläche für nichtholziges Grüngut Risse aufweist, der Anschluss an die bestehende Betonkante nicht abgedichtet und teilweise gebrochen ist. Insbesondere ist dies im Bereich des Entwässerungseinlaufs und am Oberen äußeren Ecke der Betonfläche der Fall.
Der Anschluss ist entsprechend den anerkannten Regeln der Technik so zu sanieren, dass die Flächeneinfassung dauerhaft dicht an die Betonfläche anschließt. Die Eckbereiche der Fläche bedürfen einer umfassenden Sanierung, da diese vollständig abgebrochen sind.
Bei der Sanierungsplanung und Sanierung ist zu berücksichtigen, dass die Einfassung mit einer Aufkantung auszuführen ist. Die jetzige Ausführung besitzt keine Aufkantung.  

Der Gemeinde wurde der Vorschlag unterbreitet, die Fläche ein wenig zu vergrößern, wodurch die Container für nichtholziges Material abgezogen werden können und dieses Material ebenfalls ebenerdig gesammelt wird. Der AWP würde sich somit Kosten für die Containergestellung, sowie für den Rammschutz an der Rampe sparen. Der ebenerdigen Erfassung wurde seitens der Gemeinde zugestimmt.

 

Gem. Kostenschätzung WipflerPlan belaufen sich die Gesamtkosten auf 60.000 € brutto.

Herr Landrat Gürtner hat diese Kosten in einer dringlichen Anordnung vom 17.02.2021 genehmigt.

 

Leider wurde im März festgestellt, dass die gesamte Fläche der Grüngutsammelstelle in den Mischwasserkanal abgeleitet wird.

Diese Menge stellt lt. Gemeinde eine unnütze, auch eine nicht notwendige Einleitung in die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes oberes llmtal dar.

Eine Trennung müsste vorgenommen werden. Hierzu wäre zu prüfen ob nicht in den anliegenden Regenablaufgraben eingeleitet werden darf.

Selbstverständlich könnte mit dem Neubau der Fläche für nichtholziges Grüngut, diese Kleinfläche weiterhin in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Die Gemeinde geht von Kosten i.H.v. ca. 10.000 € für den Rückbau aus. Der Gemeinde wurde mitgeteilt, dass der AWP nicht bereit ist 100 % der Kosten zu übernehmen, da bereits bei der Planung des Vorhabens im Jahr 2002 die kompletten Kosten übernommen wurden und auch damals schon keine Notwendigkeit für eine Kompletteinleitung bestand. Für den weiteren Betrieb der Grüngutsammelstelle wäre eine Änderung der Entwässerung nicht notwendig.

Wir halten diese Änderung jedoch für sinnvoll.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung von Herrn Landrat Gürtner vom 17.02.2021 zur Kenntnis


Beschluss:

 

Der Werkausschuss nimmt die dringliche Anordnung von Herrn Landrat Gürtner vom 17.02.2021 zur Kenntnis