Sitzung: 14.04.2021 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2021/3767
Sachverhalt/Begründung
Die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen lässt sich am anschaulichsten durch
Vergleich mit den entsprechenden Vorjahreszahlen des Erfolgsplanes darstellen,
wobei die Vergleichszahlen auf denselben Zeitraum abzugrenzen sind, wie die
berichtspflichtigen Zahlen des laufenden Jahres.
Nicht
sämtliche Erträge und Aufwendungen sind darzulegen, sondern nur die
Wesentlichen. Die Berichtspflicht beschränkt sich dabei auf die Entwicklung der
Umsatzerlöse, der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der
Personalaufwendungen sowie der Zinsen. Die Posten können nach Menge und Wert
beschrieben und mit den entsprechenden Vorjahres- und Planzahlen verglichen
werden. Erhebliche Abweichungen sind zu erläutern.
Die
Abwicklung des Vermögensplanes beschränkt sich auf die Darstellung der Einnahmen
und Ausgaben, die sich auf die Haushaltsplanung des AWP auswirken. Zu berichten
wäre also, wenn Gewinnabführungen, Konzessionsabgaben etc. oder Zuweisungen des
Landkreises zur Eigenkapitalaufstockung oder zum Verlustausgleich von den
Planansätzen abweichen würden.
Die
Daten und Zahlen aus dieser Berichtserfassung für das 2. Halbjahr 2020 basieren
auf den Fibu-Zahlen vom 11.3.2021.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2020 zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt den Halbjahresbericht 2020 zur Kenntnis.