Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle des Digitalen Gründerzentrums vorliegt, nichts.

 

In der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH am 15.12.2020 hat die weitere Stellvertreterin des Landrats, Frau Elke Drack, der beigefügten Änderung des Gesellschaftsvertrags zugestimmt.

 

Der Kreistag hat dieser Änderung des Gesellschaftsvertrags bereits in seiner Sitzung am 26.10.2020 zugestimmt. Über diese Zustimmung hinaus hat die Gesellschafterversammlung in ihrer Sitzung am 15.12.2020 noch folgende Änderung des Gesellschaftsvertrags beschlossen:

 

Um künftig eine Kontinuität des Teilnehmerkreises an den Aufsichtsratssitzungen zu erreichen, benennen die entsendenden Institutionen in Zukunft für jedes Mitglied einen Stellvertreter, der das Mitglied im Falle seiner Verhinderung vertritt. Die bisher mögliche Vertretung durch den Stellvertreter im Amt entfällt (vgl. hierzu § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags). Für den Landkreis Pfaffenhofen soll aber weiterhin der Stellvertretende Landrat Herr Karl Huber als Vertretung für Herrn Landrat Albert Gürtner benannt werden. 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

 

1.    Der Beschlussfassung der weiteren Stellvertreterin des Landrats, Frau Elke Drack, in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH am 15.12.2020 wird nachträglich zugestimmt.

 

2.    Der Stellvertretende Landrat Herr Karl Huber wird als Stellvertreter im Aufsichtsrat der DGZ GmbH gemäß § 11 Abs. 2 Satz 7 des Gesellschaftsvertrags benannt.

 

 


Beschluss:

 

Der Ferienausschuss beschließt:

 

1.    Der Beschlussfassung der weiteren Stellvertreterin des Landrats, Frau Elke Drack, in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH am 15.12.2020 wird nachträglich zugestimmt.

 

2.    Der Stellvertretende Landrat Herr Karl Huber wird als Stellvertreter im Aufsichtsrat der DGZ GmbH gemäß § 11 Abs. 2 Satz 7 des Gesellschaftsvertrags benannt.

 

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12             

Nein-Stimmen:                              0