Sachverhalt/Begründung

 

Die AfD-Fraktion stellte mit Datum vom 07.11.2020 einen Antrag auf Live-Übertragung von Kreistagssitzungen des Landkreises (siehe Anlage). Nach Rücksprache mit der AfD-Fraktion wird der Antrag vom 17.07.2020 durch diesen ersetzt bzw. modifiziert.

 

Mit Beschluss zu TOP 8 Nr. 1 in der Kreistagssitzung vom 26.10.2020 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit Sitzungen der Kreisgremien via Livestream übertragen werden können. Dabei soll ein Kostenrahmen ermittelt werden, der für eine barrierefreie Übertragung des Livestreams anfällt. Ebenfalls soll aufgezeigt werden, inwieweit eine Speicherung und Archivierung (Zeitraum) möglich ist. Außerdem soll ein Vorschlag zur Evaluierung in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden. Nach Vorlage durch die Verwaltung, welche alle Kosten enthalten soll, soll eine Abstimmung erfolgen.

 

Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage für den vorberatenden Kreisausschuss am 25.01.2021 bzw. für den final beschließenden Kreistag am 08.02.2021 erstellen. Im Rahmen der Vorbereitungen können die Anregungen der AfD-Fraktion ebenfalls bewertet werden und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der laufenden Vorbereitung zur Einführung von Live-Übertragungen von Kreistagssitzungen die Anregungen der AfD-Fraktion zu bewerten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der laufenden Vorbereitung zur Einführung von Live-Übertragungen von Kreistagssitzungen die Anregungen der AfD-Fraktion zu bewerten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Anwesend:                                   44

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                44             

Nein-Stimmen:                              0