Sachverhalt/Begründung

 

Mit Jugendhilfeausschuss - Beschluss vom 26.11.2016 trat ab 01.01.2017 die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) in Kraft.

 

In der bisherigen Satzung fehlt die Regelung, wie mit den Gebühren zu verfahren ist, wenn eine Betreuung aufgrund von Umständen, die die Tagespflegeperson nicht zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

 

Aufgrund der Corona Pandemie wurde in der Zeit vom 16.03.2020 bis 10.05.2020 für die Kindertagespflege ein Betretungsverbot erlassen. Für die Großtagespflegestellen galt das Betretungsverbot sogar bis zum 24.05.2020.

Wie auch bei den Kindertageseinrichtungen wurde unter bestimmten Voraussetzungen auch im Bereich der Kindertagespflege Kinder im Rahmen der Notbetreuung betreut.

 

Aus diesem Grunde soll in der bisherigen Satzung der § 5 um den folgenden Absatz 4 erweitert werden:

 

„(4) In Fällen, in denen eine Betreuung aufgrund von Umständen, die die Tagespflegeperson nicht zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, besteht eine anteilige Beitragspflicht:

a) Für Monate, in denen keine Betreuung stattfindet, wird kein Elternbeitrag erhoben.

b) Für Monate, in denen an der Hälfte oder weniger der vertraglich vereinbarten Betreuungstage eine Betreuung stattfindet, wird die Hälfte des Elternbeitrags erhoben.

c) Für Monate, in denen an mehr als der Hälfte der vertraglich vereinbarten Betreuungstage eine Betreuung stattfindet, wird der gesamte Elternbeitrag erhoben.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Einzelfallregelung getroffen werden.“

 

Des Weiteren wird aufgrund einer Gesetzesänderung im SGB VIII in § 5 Absatz 3 die Vorschrift „§ 90 Abs. 3 SGB VIII“ in „§ 90 Abs. 4 SGB VIII“ geändert.

 

Frau Körner regt an, folgendes in die Satzung mitaufzunehmen: Wenn bereits staatliche Leistungen bezahlt werden, dann sollten keine Elternbeiträge eingeholt werden. Frau Dürr merkt an, dass dies auf jeden Fall so umgesetzt wird, es jedoch schwierig ist, jede Eventualität in diesem Zusammenhang in der Satzung aufzunehmen. Herr Landrat ergänzt, dass diese Anmerkung im Protokoll aufgenommen werden soll.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses gibt es keine Anmerkungen und Fragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) zu und schlägt dem Kreistag vor, der Änderung zuzustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Bereich Kindertagespflege des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (Kindertagespflege-Gebührensatzung) zu und schlägt dem Kreistag vor, der Änderung zuzustimmen.

 


Anwesend:                                   10

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10                    

Nein-Stimmen:                              0