Sachverhalt/Begründung

 

Gem. Werkausschussbeschluss vom 17.6.2020 soll der AWP bezüglich einer Rahmenvorgabe für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) Verhandlungen mit dem Verhandlungsführer der dualen Systeme führen. Das duale System zentek wäre bereit ab 01.01.2022 die Sammlung von restentleerten Kunststoffverpackungen, Dosen und Styropor mittels einer gelben Tonne im Holsystem unter folgenden Rahmenbedingungen durchzuführen:

  • Kostenlose Gestellung der Abfallbehälter (240 l und 1.100 l Behälter)
  • Kostenlose flächendeckende Abfuhr alle 14 Tage
  • Keine Annahme von LVP und Dosen an den Wertstoffhöfen

Hintergrund dieses Angebots sind die geforderten Recyclingquoten gem VerpackG (seit 01.01.19: 58,5 %, ab 01.01.2022 63 %). Gem VerpackG ist der Landkreis als entsorgungspflichtige Körperschaft verpflichtet eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle sicherzustellen.
Nur wenn alle Verpackungen korrekt gesammelt und dem dualen System zugeführt werden sind die hohen Recyclingziele realisierbar.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen sammelt derzeit 17,35 kg/Ew/a. Dies liegt um 12,65 kg unter dem deutschlandweiten Durchschnitt von 30 kg/Ew/a. Eine Restmüllanalyse aus dem Jahr 2012 ergab, dass sich im Landkreis noch ca. 13,6 kg/Ew/a an Kunststoffen und 0,5 kg /Ew/a an Dosen im Restmüll befand. Dies deckt sich mit der erst veröffentlichten Studie des Umweltministeriums und Umweltbundesamts für Deutschland (12kg/Ew/a).

Andere Gebietskörperschaften verdoppelten bzw. verdreifachten die Erfassungsmenge von LVP, nach Einführung der gelben Tonne (Neuburg, Bad-Tölz Wolfratshausen, Aichach-Friedberg). Zugleich verringerte sich die Restmüllmenge zwischen 8 % bis 20 %. Sofern der Landkreis Pfaffenhofen 14 kg an Restmüll einsparen würde, würde dies eine Ersparnis von ca. 170.000 € bedeuten.

 

Durchgeführte Anlieferzählungen im Zeitraum 13.7.2020 bis 01.08.2020 an den Wertstoffhöfen (Pfaffenhofen, Wolnzach, Rohrbach und Gerolsbach) ergaben, dass ca. 20 % der Anlieferungen nur wegen der Entsorgung von Verpackungsmüll anfallen.
Gem. einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2018 entfallen 80% der Logistikkosten bei einem Bringsystem über Wertstoffhöfe auf den Individualverkehr. Diese Kosten finden sich nicht in den Kosten der Systembetreiber oder der Abfallwirtschaftsbetriebe sondern werden zusätzlich auf die Endverbraucher übertragen. Lt. dieser Studie fallen 0,65 €/kg an (ca. 11 €/Ew/a).

 

 

Auswirkung auf Gebührenkalkulation:

Bei Einführung der gelben Tonne im Holsystem können nur noch ca. 15% (vorher 35%) der Sachkosten incl. Afa für die Wertstoffhöfe und ca. 10% (vorher 25%) der Personalkosten für die Wertstoffhofmitarbeiter nicht mehr auf den gewerblichen Teil ausgegliedert werden. Dies würde bedeuten, dass der hoheitliche Bereich mit ca. 190.000 € mehr belastet würde. Bezüglich der Gebühren führt dies zu einer Erhöhung von mtl. 0,28 € (3,36 €/a) für eine 80l Restmülltonne. Berücksichtigt man eine Einsparung bezüglich der Verwertungsgebühr beim Restmüll, beträgt die Erhöhung 0,06 €/mtl. (0,72 €/a).

 

Lt. Werkausschussbeschluss vom 17.06.2020 soll bezüglich Bring- und Holsystem von Leichtverpackungen eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. Ähnliche Befragungen werden derzeit im Landkreis Augsburg und dem Landkreis Fürstenfeldbruck durchgeführt. Der Landkreis Aichach-Friedberg hat die Umfrage bereits abgeschlossen. Diese Gebietskörperschaften führten eine Telefonbefragung mit einem in der Abfallwirtschaft renommierten Marktforschungsinstitut durch.

Um verallgemeinbare Ergebnisse zu gewährleisten, wird eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe von 400, 800 oder 1.000 Personen gezogen. Diese repräsentative Stichprobe bildet die Grundgesamtheit verkleinert aber strukturgleich ab. Zusätzlich kann eine online Befragung angeboten werden. Die Kosten für diese Bürgerbefragung (800 Personen) liegen bei 22.040 € brutto (Kosten Bürgerbefragung 2014: ca. 50.000 €)

Unabhängig von der Größe der Stadt oder des Landkreises reichen 400 Personen aus, um die Meinung der Bevölkerung zu ermitteln. Die Genauigkeit der Messung liegt hier bei einer max. Abweichung von 5%.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Grund der Empfehlung des Werkausschusses:

 

Wenn die erforderliche Mehrheit der Abstimmenden nicht erreicht wird, soll alternativ über nachfolgende Optionen in fester Rangfolge abgestimmt werden.

 

Option 1:         Einführung gelbe Tonne im Holsystem ab frühestens 01.01.2022

 

Option 2:         Der AWP wird beauftragt eine Bürgerbefragung bezüglich Kundenzufriedenheit gelber Sack im Bringsystem oder Einführung einer gelben Tonne im Holsystem durchzuführen.

Die Befragung erfolgt über eine Telefonbefragung von 800 repräsentativen Personen mit der Zusatzoption der online Befragung für interessierte Bürger.

Option 3:         Der AWP wird beauftragt eine Bürgerbefragung über die Beibehaltung des

 Bringsystems mittels gelbem Sack oder die Einführung des Holsystems

 mittels gelber Tonne in Verbindung mit der 2021 stattfindenden

 Bundestagswahl durchzuführen


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Grund der Empfehlung des Werkausschusses:

 

 

Option 1:         Einführung gelbe Tonne im Holsystem ab frühestens 01.01.2022

 

 


Anwesend:                                   54

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                36             

Nein-Stimmen:                            18     (AfD Fraktion, CSU Fraktion, hier                              ausgenommen Herr Flössler und

                                                             Herr Aichele)