Sachverhalt/Begründung

 

Das Bunte Bündnis stellte beiliegenden Antrag zur Einführung eines Landwirtschaftsbeirats (Anlage 1).

 

Der Kreistag kann gemäß § 41 der Geschäftsordnung Fachbeiräte einrichten. Näheres (Bildung, Zusammensetzung, Vorsitz, Geschäftsgang und dergleichen) wird im Einzelfall durch Geschäftsordnung geregelt.

 

Ein Entwurf für die Geschäftsordnung des Landwirtschaftsbeirates wurde bereits durch die Verwaltung erarbeitet und liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 2).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, einen Landwirtschaftsbeirat mit beiliegender Geschäftsordnung als Fachbeirat gemäß § 41 GeschO zu gründen. Die Mitglieder des Landwirtschaftsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung nach § 2 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, einen Landwirtschaftsbeirat mit beiliegender Geschäftsordnung als Fachbeirat gemäß § 41 GeschO zu gründen. Die Mitglieder des Landwirtschaftsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung nach § 2 der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisräte und sonstiger Kreisbürger.

 

Ergänzend wird in der Geschäftsordnung festgehalten, dass neben Vollerwerbslandwirten, auch für die Landwirte mit Nebenerwerb eine Mitgliedschaft im Landwirtschaftsbeirats möglich ist.

 

 

 


Vor der Abstimmung verlassen Herr Bürgermeister Weber, Herr Bürgermeister    Machold und Herr Bürgermeister Keck die Sitzung.

 

Anwesend:                                   51

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                30             

Nein-Stimmen:                            21     (CSU Fraktion, AfD Fraktion, FDP)

 

 

                        Nach der Abstimmung verlässt Herr Bürgermeister Schmid die Sitzung.