Sitzung: 14.10.2020 Umweltausschuss
Vorlage: 2020/3649
Sachverhalt:
Die
Biodiversitätsbeauftragte Frau Sandra Pschonny wird vorgestellt und ihre
Aufgaben erläutert. Diese Stelle (seit 01.09.2020) resultiert aus dem
Volksbegehren Artenvielfalt.
Mit einer Unterstützung von 18,3 % aller Wahlberechtigten ist das Volksbegehren
Artenvielfalt das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats
Bayern. Seit 1. August 2019 traten die durch das Volksbegehren initiierten
Änderungen des BayNatSchG mit Begleitgesetz in Kraft. Ziele sind u. a. die
Stärkung des kooperativen Naturschutzes und der Aufbau eines bayerischen Biotopverbundes.
Angestrebt wird dabei ein Biotopverbund von 15 % im bayerischen Offenland bis
2030 (10 % bis 2023
und 13 % bis 2027). Hierfür
wurde 2020 bei den unteren
Naturschutzbehörden, so auch in Pfaffenhofen, von der Staatsregierung ein neu
zu etablierendes Netz an staatlichen Biodiversitätsberaterinnen und -beratern
geschaffen.
Im Landkreis Pfaffenhofen sind aktuell weniger
als 5 % des Offenlandes als naturschutzfachlich bedeutsam zu bewerten. Diese Flächen konzentrieren sich auf den
nördlichen Teil des Landkreises, entlang der Paar, der Donau und den nördlichen
Niedermoorgebieten. Zur Vernetzung naturschutzfachlich wertvoller Elemente im
Landkreis regt die Untere Naturschutzbehörde die Ausweisung eines neuen
Landschaftsschutzgebietes „Ilmtal“ an. Das Schutzgebiet soll den Talverlauf der
Ilm und des Gerolsbaches innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen mit
Seitenbächen und angrenzenden Feuchtwiesen bzw. Ufergehölzen beinhalten. Die Schutzgebietskulisse
orientiert sich am amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet, der Kulisse des
Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) sowie der Wiesenbrüterkulisse und soll
zu einem landkreisübergreifenden Biotopverbund entwickelt werden.
Das neue Landschaftsschutzgebiet ist ein wichtiger Anstoß zur Vernetzung der
nördlichen Schutzgebiete mit dem Süden des Landkreises. Zusammen mit Maßnahmen
des kooperativen Naturschutzes kann es einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen
des vom Freistaat Bayern vorgegebenen Anteils eines landesweiten Biotopverbunds
von Offenlandflächen bis zum Jahr 2030 darstellen.
Der Umweltausschuss hat die Informationen zur Kenntnis genommen.