Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH kraft Gesetzes durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus.

 

Herr Landrat Martin Wolf hat in der Gesellschafterversammlung der Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH vom 20.09.2019 folgenden Tagesordnungspunkten vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags zugestimmt:

 

„Der Gesellschafter der Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH beschließt was folgt:

 

1.    Der Jahresabschluss des Sondervermögen Ilmtalklinik des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zum 31.12.2018 gemäß Prüfungsbericht der Schüllermann und Partner AG vom 29.07.2019 wird festgestellt. Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 109.576,00. Der Jahresfehlbetrag wird aus der Kapitalrücklage für Wohnbauten in Höhe von EUR 63.807,00 entnommen sowie in Höhe von EUR 45.769,00 mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Der unter Berücksichtigung des Gewinn­vortrages von EUR 477.680,00 verbleibende Bilanzgewinn von EUR 368.104,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

2.    Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3.    Zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2019 wird die SWS Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der Beschlussfassung des Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH vom 20.09.2019 nachträglich zuzustimmen.

 

 


Beschluss:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses, der Beschlussfassung des Herrn Landrat Martin Wolf in der Gesellschafterversammlung der Sondervermögen Ilmtalklinik GmbH vom 20.09.2019 nachträglich zuzustimmen.

 

 


Anwesend:                                   53

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                53             

Nein-Stimmen:                              0