Sitzung: 28.09.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3625
Sachverhalt/Begründung
Die Organe der Gesellschaft
Ilmtalklinik GmbH sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die
Gesellschafterversammlung (§ 5 Gesellschaftsvertrag).
Die Zuständigkeiten der einzelnen
Organe sind im Gesellschaftervertrag geregelt:
- Geschäftsführung
(§ 6 Gesellschaftsvertrag)
- Aufsichtsrat
(§ 8 Gesellschaftsvertag)
- Gesellschafterversammlung
(§ 11 Gesellschaftsvertrag)
Die Mitglieder des Aufsichtsrates
wurden bereits über eine entsprechende Abhandlung über Ihre Rechten und
Pflichten bzw. Ihren Status informiert. Des Weiteren wurde bereits ein Seminar
für Aufsichtsräte zur weiteren Vertiefung der Fachkenntnisse organisiert.
Folgende
Beschlussfassungen des Aufsichtsrats bedürfen der Zustimmung des Kreistags:
- Aufgabe
oder Verlagerung von Standorten oder Maßnahmen, die der Aufgabe von
Standorten gleichkommen
- Veräußerung oder Verlagerung von
Anlagevermögen, welches einen Restbuchwert von 250.000 Euro übersteigt und
mit Investitionszuschüssen des Landkreises finanziert wurde
- sonstige
wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges der Kliniken, insbesondere
soweit diese Auswirkungen auf den Krankenhausplan des Freistaates Bayern
haben
(Zustimmung des Kreistags des
Landkreises, in dessen Gebiet der Standort gelegen ist.)
Der Kreistag beschließt zudem gem. § 14
des Gesellschaftsvertrags über
- die Übernahme von Verlusten
durch die beteiligten Landkreise
(Beschluss durch den jeweiligen Kreistag)
- Liquiditätszuschüsse
/ sonstige Maßnahmen zur Liquiditätssicherung (z. B. Bürgschaften)
Darüber hinaus holt der Landrat, als Vertreter des
Landkreises in der Gesellschafter-versammlung, in den Fällen des § 11 Abs. 2
Nr. 1 – 13 des Gesellschaftervertrags vor jeder Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Kreistags ein.
Im Übertragungsvertrag ist zudem geregelt, dass die
Ilmtalklinik GmbH für die Unterhaltung, Instandhaltung und Ausbesserung der ihr
überlassenen Grundstücke, Gebäude, Baulichkeiten, Zufahrten und Grünanlagen
einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile verantwortlich ist. Sie trägt
die Investitionen für Neubau- und sonstige Maßnahmen.
Inwieweit sich der Landkreis Pfaffenhofen hieran beteiligt,
bleibt gesonderten Vereinbarungen vorbehalten.
Um den Informationsfluss in Richtung Kreisgremien zu
gewährleisten, wird in allen Kreistagssitzungen ein Situationsbericht der
Ilmtalklinik wiedergegeben.
Um den weitreichenden Informationsfluss zum Thema
Generalsanierung sicherzustellen und um die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Ilmtaklinik GmbH zu gewährleisten und auch den Vorgaben von § 14 des
Gesellschaftsvertrages bzw. § 3 des Übertragungsvertrages gerecht zu werden,
wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen (Abstimmung Verwaltung des
Landkreises mit Ilmtalklinik GmbH):
Es finden mindestens zwei Mal jährlich Sondersitzungen des
Kreistags zum Thema Generalsanierung statt. Dort werden
- Informationen
zum Projektfortschritt der vergangenen 12 Monate erteilt,
- strategische
Bauentscheidungen für die kommenden 12 Monate entschieden und
- notwendige
Grundsatz- und Haushaltsentscheidungen getroffen, die sowohl den
Wirtschaftsplan der ITK GmbH als auch den Haushaltsplan des Landkreises
Pfaffenhofen betreffen.
Um die notwendige Handlungsfähigkeit und Flexibilität zu
sichern, wird in diesen Sitzungen insbesondere festgelegt, innerhalb welchen
Kostenrahmens die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat im Rahmen Ihrer
Zuständigkeiten eigenständig Projektentscheidungen treffen können. Eine ggf.
notwendige Korrektur des Kostenrahmens ist dann nur durch einen erneuten
Kreistagsbeschluss möglich. Der beschlossene Kostenrahmen findet seinen
Niederschlag im Wirtschaftsplan der Ilmtalklinik GmbH.
Darüber hinaus wird der Kreistag bei grundlegenden
Entscheidungen auch unterjährig zusätzlich eingebunden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Anwesend: 53
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 53
Nein-Stimmen: 0