Sachverhalt/Begründung

 

Die Organe der Gesellschaft Ilmtalklinik GmbH sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung (§ 5 Gesellschaftsvertrag).

 

Die Zuständigkeiten der einzelnen Organe sind im Gesellschaftervertrag geregelt:

-      Geschäftsführung (§ 6 Gesellschaftsvertrag)

-      Aufsichtsrat (§ 8 Gesellschaftsvertag)

-      Gesellschafterversammlung (§ 11 Gesellschaftsvertrag)

 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden bereits über eine entsprechende Abhandlung über Ihre Rechten und Pflichten bzw. Ihren Status informiert. Des Weiteren wurde bereits ein Seminar für Aufsichtsräte zur weiteren Vertiefung der Fachkenntnisse organisiert.

 

Folgende Beschlussfassungen des Aufsichtsrats bedürfen der Zustimmung des Kreistags:

 

  • Aufgabe oder Verlagerung von Standorten oder Maßnahmen, die der Aufgabe von Standorten gleichkommen

 

  • Veräußerung oder Verlagerung von Anlagevermögen, welches einen Restbuchwert von 250.000 Euro übersteigt und mit Investitionszuschüssen des Landkreises finanziert wurde

 

  • sonstige wesentliche Änderungen des Betriebsumfanges der Kliniken, insbesondere soweit diese Auswirkungen auf den Krankenhausplan des Freistaates Bayern haben

 

(Zustimmung des Kreistags des Landkreises, in dessen Gebiet der Standort gelegen ist.)

 

Der Kreistag beschließt zudem gem. § 14 des Gesellschaftsvertrags über

 

  • die Übernahme von Verlusten durch die beteiligten Landkreise

(Beschluss durch den jeweiligen Kreistag)

 

  • Liquiditätszuschüsse / sonstige Maßnahmen zur Liquiditätssicherung (z. B. Bürgschaften)

 

Darüber hinaus holt der Landrat, als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafter-versammlung, in den Fällen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 – 13 des Gesellschaftervertrags vor jeder Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die Zustimmung des Kreistags ein.

 

Im Übertragungsvertrag ist zudem geregelt, dass die Ilmtalklinik GmbH für die Unterhaltung, Instandhaltung und Ausbesserung der ihr überlassenen Grundstücke, Gebäude, Baulichkeiten, Zufahrten und Grünanlagen einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile verantwortlich ist. Sie trägt die Investitionen für Neubau- und sonstige Maßnahmen.

Inwieweit sich der Landkreis Pfaffenhofen hieran beteiligt, bleibt gesonderten Vereinbarungen vorbehalten.

 

Um den Informationsfluss in Richtung Kreisgremien zu gewährleisten, wird in allen Kreistagssitzungen ein Situationsbericht der Ilmtalklinik wiedergegeben.

 

Um den weitreichenden Informationsfluss zum Thema Generalsanierung sicherzustellen und um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ilmtaklinik GmbH zu gewährleisten und auch den Vorgaben von § 14 des Gesellschaftsvertrages bzw. § 3 des Übertragungsvertrages gerecht zu werden, wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen (Abstimmung Verwaltung des Landkreises mit Ilmtalklinik GmbH):

 

Es finden mindestens zwei Mal jährlich Sondersitzungen des Kreistags zum Thema Generalsanierung statt. Dort werden

-      Informationen zum Projektfortschritt der vergangenen 12 Monate erteilt,

-      strategische Bauentscheidungen für die kommenden 12 Monate entschieden und

-      notwendige Grundsatz- und Haushaltsentscheidungen getroffen, die sowohl den Wirtschaftsplan der ITK GmbH als auch den Haushaltsplan des Landkreises Pfaffenhofen betreffen.

 

Um die notwendige Handlungsfähigkeit und Flexibilität zu sichern, wird in diesen Sitzungen insbesondere festgelegt, innerhalb welchen Kostenrahmens die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten eigenständig Projektentscheidungen treffen können. Eine ggf. notwendige Korrektur des Kostenrahmens ist dann nur durch einen erneuten Kreistagsbeschluss möglich. Der beschlossene Kostenrahmen findet seinen Niederschlag im Wirtschaftsplan der Ilmtalklinik GmbH.

 

Darüber hinaus wird der Kreistag bei grundlegenden Entscheidungen auch unterjährig zusätzlich eingebunden. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

 


Beschluss:

Der Kreistag stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

 

 


Anwesend:                                   53

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                53             

Nein-Stimmen:                              0