Sitzung: 07.10.2020 Bau- und Vergabeausschuss
Vorlage: 2020/3618
Sachverhalt/Begründung
Die Firma Probat Bau AG erhielt
mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 09.10.2019 den Auftrag für
Baumeisterarbeiten BA II und III in Höhe von 1.138.398,42 €.
Für geänderte und zusätzliche
Leistungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt waren,
wurden von der Firma Probat Bau AG insgesamt 3 Nachträge in einer Gesamthöhe von 170.611,88 € gestellt.
Nachtrag
01
vom 11.02.2020 i. H. v. 4.680,21 €
Für die Krananlage der Arbeiten
Bauabschnitt 2 Aushub Innenhof wurde ein erweiterter Stromanschluss mit
erhöhten Lastbedarf benötigt. Da die Bayernwerke den hohen Lastbedarf nicht
herstellen konnten, wurde von der Firma Probat ein Notstromaggregat während der
lastenintensiven Arbeiten bereitgestellt.
Nachtrag
02
vom 05.05.2020 i. H. v. 22.993,06 €
-
Stahlbeton – Fertigteile Schachtplatten
Einsatz eines Portalkrans zum Abbau von
Bodenschachtabdeckungen zur Demontage von Lüftungskanälen mit künstlicher Mineralfaserdämmung
sowie um neue Lüftungskanäle einzubauen.
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Treppenstufen Aula
Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgelegt, dass die
Stufen für den Holzplattenuntergrund betoniert werden sollten. Dies war im LV
nicht berücksichtigt.
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Schachtabdeckungen Abwasserleitungen UG
Die bestehende beschädigte Abdeckung soll in Abstimmung mit
dem Auftraggeber erneuert werden.
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Stahlbetonbrüstungen und –fundamente
Im Zuge der Planung und Erstellung der statischen Berechnung
für den Stahlbausteg (2 Fluchtweg) in Lichthof 1, 1.OG. und 2.OG wurden
Stb-Brüstungen und Stb-Fundamente zur Lastabtragung erforderlich.
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Stahlbeton Fertigteilstützen abbauen
Im Zuge der Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass im WC-Bereich
1. und 2.OG jeweils 2 Stb-Stützen nicht tragend sind und nur zur Befestigung
der vorgehängten Stb-Fassadenplatten benötigt wurden. Die Stützen sollen
abgebaut werden.
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Glattstrich zur Fenster-RAL-Montage
Im Bereich der Fensterleibungen der Ziegelwände ist ein
Glattstrich für die nach RAL-Fenstermontage erforderlich.
Nachtrag
03
vom 12.08.20 i. H. v. 142.938,61 €
-
Vorgezogene Maßnahme –
Flachdachsanierung Bauabschnitt IV
Aufgrund massiver Wassereintritte wird die Sanierung des
Flachdachs im Kunstbereich vorgezogen. Seit Februar 2020 werden immer wieder
notdürftig die Undichtigkeiten repariert und umfangreiche Suchmaßnahmen
durchgeführt. Ein weiterer Schulbetrieb ist seit Juni/Juli 2020 in den
Kunsträumen nicht mehr möglich. Auch wegen der bereits schon reduzierten
Klassenzimmeranzahl durch die Generalsanierung ist ein Abwarten bis zum
regulären Start des 4. Bauabschnittes nicht empfehlenswert.
Die Kosten für ein vorübergehendes Notdach mit ca. 400 m²
Dachfläche würden sich auf ca. 30.000 € brutto belaufen. Durch die
Fertigstellung der Fassade Bauabschnitt II und einer geringen Belegung des
Kunstbereiches zum Schulbeginn ergibt sich ein geringes Zeitfenster zur
Sanierung des maroden Flachdaches. Hierdurch wurden kurzfristig
Ergänzungsangebote für die erforderlichen Leistungen eingeholt. Das geprüfte
Ergänzungsangebot der Probat Bau AG für Abbruch und Betonarbeiten für die
vorgezogene Maßnahme wurde auf Basis des beauftragten Leistungsverzeichnisses
BA II und III erstellt bzw. die neuen Positionen zu ortsüblichen kalkulierten Preisen
angeboten. Es umfasst im Wesentlichen die erforderliche Baustelleneinrichtung
mit Kranstellung/Kranfahrer, Abbruch von Fassade, Attika, Sheddächer und
Lichtkuppelschächte sowie der vollständige Rückbau des bestehenden Flachdachs,
die in der Kostenberechnung des Bauabschnitt IV enthalten sind.
Alle Nachträge wurden vom Büro
Eichenseher Ingenieure fachtechnisch und wirtschaftlich geprüft.
Aufgrund der zwingend
erforderlichen Zuverlässigkeit und zur Vermeidung der sonst auftretenden
verlorenen Kosten sollen die zusätzlichen Maßnahmen als Nachtrag zum
Hauptauftrag der Firma Probat erteilt werden.
Die Gesamtsumme der zu
beauftragenden zusätzlichen Leistungen beträgt 170.611,88 € brutto
Nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 der
Geschäftsordnung des Kreistages Landkreis Pfaffenhofen liegen
Vertragsergänzungen von mehr als 10% des zugrundeliegenden Bauauftrages bzw.
mehr als 35.000,00 € nicht mehr in der Zuständigkeit des Landrates und bedürfen
der Genehmigung durch den jeweiligen Ausschuss.
Die Zuständigkeit für diese
Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Bau- und
Vergabeausschuss. Dieses Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um wieder einen
Schulbetrieb in den betroffenen Klassenzimmern zu ermöglich und Kosten für ein
vorübergehendes Notdach zu vermeiden. Eine Eilentscheidung des Landrats gem.
Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages
Pfaffenhofen a. d. Ilm ist daher erforderlich.
Die Eilentscheidung ist dem Bau-
und Vergabeausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekannt
zu geben.
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.