Sachverhalt/Begründung

 

Die Firma Probat Bau AG erhielt mit Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 09.10.2019 den Auftrag für Baumeisterarbeiten BA II und III in Höhe von 1.138.398,42 €.

Für geänderte und zusätzliche Leistungen, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt waren, wurden von der Firma Probat Bau AG insgesamt 3 Nachträge in  einer Gesamthöhe von 170.611,88 € gestellt.

 

Nachtrag 01 vom 11.02.2020  i. H. v. 4.680,21 €

Für die Krananlage der Arbeiten Bauabschnitt 2 Aushub Innenhof wurde ein erweiterter Stromanschluss mit erhöhten Lastbedarf benötigt. Da die Bayernwerke den hohen Lastbedarf nicht herstellen konnten, wurde von der Firma Probat ein Notstromaggregat während der lastenintensiven Arbeiten bereitgestellt.

 

Nachtrag 02 vom 05.05.2020 i. H. v. 22.993,06 €

-      Stahlbeton – Fertigteile Schachtplatten

Einsatz eines Portalkrans zum Abbau von Bodenschachtabdeckungen zur Demontage von Lüftungskanälen mit künstlicher Mineralfaserdämmung sowie um neue Lüftungskanäle einzubauen.

 

-      Treppenstufen Aula

Im Zuge der Ausführungsplanung wurde festgelegt, dass die Stufen für den Holzplattenuntergrund betoniert werden sollten. Dies war im LV nicht berücksichtigt.

 

-      Schachtabdeckungen Abwasserleitungen UG

Die bestehende beschädigte Abdeckung soll in Abstimmung mit dem Auftraggeber erneuert werden.

 

-      Stahlbetonbrüstungen und –fundamente

Im Zuge der Planung und Erstellung der statischen Berechnung für den Stahlbausteg (2 Fluchtweg) in Lichthof 1, 1.OG. und 2.OG wurden Stb-Brüstungen und Stb-Fundamente zur Lastabtragung erforderlich.

 

-      Stahlbeton Fertigteilstützen abbauen

Im Zuge der Abbrucharbeiten wurde festgestellt, dass im WC-Bereich 1. und 2.OG jeweils 2 Stb-Stützen nicht tragend sind und nur zur Befestigung der vorgehängten Stb-Fassadenplatten benötigt wurden. Die Stützen sollen abgebaut werden.

 

-      Glattstrich zur Fenster-RAL-Montage

Im Bereich der Fensterleibungen der Ziegelwände ist ein Glattstrich für die nach RAL-Fenstermontage erforderlich.

 

Nachtrag 03 vom 12.08.20  i. H. v. 142.938,61 €

-      Vorgezogene Maßnahme – Flachdachsanierung Bauabschnitt IV

Aufgrund massiver Wassereintritte wird die Sanierung des Flachdachs im Kunstbereich vorgezogen. Seit Februar 2020 werden immer wieder notdürftig die Undichtigkeiten repariert und umfangreiche Suchmaßnahmen durchgeführt. Ein weiterer Schulbetrieb ist seit Juni/Juli 2020 in den Kunsträumen nicht mehr möglich. Auch wegen der bereits schon reduzierten Klassenzimmeranzahl durch die Generalsanierung ist ein Abwarten bis zum regulären Start des 4. Bauabschnittes nicht empfehlenswert.

Die Kosten für ein vorübergehendes Notdach mit ca. 400 m² Dachfläche würden sich auf ca. 30.000 € brutto belaufen. Durch die Fertigstellung der Fassade Bauabschnitt II und einer geringen Belegung des Kunstbereiches zum Schulbeginn ergibt sich ein geringes Zeitfenster zur Sanierung des maroden Flachdaches. Hierdurch wurden kurzfristig Ergänzungsangebote für die erforderlichen Leistungen eingeholt. Das geprüfte Ergänzungsangebot der Probat Bau AG für Abbruch und Betonarbeiten für die vorgezogene Maßnahme wurde auf Basis des beauftragten Leistungsverzeichnisses BA II und III erstellt bzw. die neuen Positionen zu ortsüblichen kalkulierten Preisen angeboten. Es umfasst im Wesentlichen die erforderliche Baustelleneinrichtung mit Kranstellung/Kranfahrer, Abbruch von Fassade, Attika, Sheddächer und Lichtkuppelschächte sowie der vollständige Rückbau des bestehenden Flachdachs, die in der Kostenberechnung des Bauabschnitt IV enthalten sind.

 

Alle Nachträge wurden vom Büro Eichenseher Ingenieure fachtechnisch und wirtschaftlich geprüft.

 

Aufgrund der zwingend erforderlichen Zuverlässigkeit und zur Vermeidung der sonst auftretenden verlorenen Kosten sollen die zusätzlichen Maßnahmen als Nachtrag zum Hauptauftrag der Firma Probat erteilt werden.

 

Die Gesamtsumme der zu beauftragenden zusätzlichen Leistungen beträgt 170.611,88 € brutto

 

Nach § 44 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages Landkreis Pfaffenhofen liegen Vertragsergänzungen von mehr als 10% des zugrundeliegenden Bauauftrages bzw. mehr als 35.000,00 € nicht mehr in der Zuständigkeit des Landrates und bedürfen der Genehmigung durch den jeweiligen Ausschuss.

 

Die Zuständigkeit für diese Auftragsvergabe liegt auf Grund der Auftragssumme beim Bau- und Vergabeausschuss. Dieses Geschäft ist jedoch unaufschiebbar, um wieder einen Schulbetrieb in den betroffenen Klassenzimmern zu ermöglich und Kosten für ein vorübergehendes Notdach zu vermeiden. Eine Eilentscheidung des Landrats gem. Art. 34 Abs. 3 LKrO und § 46 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Pfaffenhofen a. d. Ilm ist daher erforderlich.

 

Die Eilentscheidung ist dem Bau- und Vergabeausschuss gem. § 46 Abs. 2 GeschO in seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben.


Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.

 


Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.