Sachverhalt/Begründung

Der Landkreis Pfaffenhofen wird in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH kraft Gesetzes und kraft Gesellschaftsvertrag durch den Landrat vertreten. Bei der Vertretung in der Gesellschafterversammlung ist der Landrat an die kommunalrechtlichen Kompetenzen gebunden. Im Regelfall handelt es sich bei der Wahrnehmung der Interessen des Landkreises in der Gesellschafterversammlung für den Landrat nicht um ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des Art. 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LKrO. Zu den laufenden Angelegenheiten zählen nämlich nur solche, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren, die also routinemäßig anfallen. Soweit keine einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung vorliegen, setzt die Stimmabgabe des Landrats in der Gesellschafterversammlung einen Beschluss des Kreistags voraus. Daran ändert auch eine Minderheitsbeteiligung, wie sie im Falle des Digitalen Gründerzentrums vorliegt, nichts.

 

Um künftig eine flexible Besetzung der Aufsichtsratssitzung für die Landkreise und die Stadt Ingolstadt zu ermöglichen soll wie für die anderen Gesellschafter ein allgemeines Entsendungsrecht in der Unternehmenssatzung verankert werden. Im Verhinderungsfall sollen künftig alle Aufsichtsratsmitglieder gleichermaßen nur eine Stimmrechtsübertragung oder aber Stimmbotschaft nutzen können. Die bisher mögliche Vertretung durch den Stellvertreter im Amt entfällt (vgl. hierzu § 11 Abs. 2 der Satzung, welche als Anlage beigefügt ist).

 

Das Recht den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu bestimmen, soll weiterhin bei der Stadt Ingolstadt verbleiben (vgl. § 11 Abs. 4 Satz 1 der Satzung).

 

Die Änderung der Unternehmenssatzung soll nach Einholung der Ermächtigungsbeschlüsse in den Gremien der Gesellschafter im Herbst 2020 vollzogen werden.

 

Der Aufsichtsrat der DGZ GmbH hat in seiner Sitzung vom 28.07.2020 einen Empfehlungsbeschluss zur Satzungsänderung abgegeben. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages obliegt nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Gesellschafterversammlung der DGZ GmbH zuzustimmen.

 


Anwesend:                                   12

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                12             

Nein-Stimmen:                              0