Sitzung: 13.07.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3593
Sachverhalt/Begründung
Mit Einführung des VGI-Tarifs zum 1. September 2018 ist die
Tarifhoheit auf den Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt, VGI,
übergegangen (siehe Anlage 1).
Die VGI-Zweckverbandsversammlung hat die Zuständigkeit, den VGI-Tarif
festzulegen.
Entscheidend für die Akzeptanz des VGI-Tarifs durch die
Verkehrsunternehmen ist die Auskömmlichkeit des Tarifs. Die Verkehrsunternehmen
betreiben den Großteil der Linienverkehre im Geltungsbereich des VGI-Tarifs
eigenwirtschaftlich. Hierfür ist es erforderlich, dass der VGI-Tarif
entsprechend der spezifischen Kostenentwicklung im ÖPNV angepasst wird. Dies
wurde in der Kooperationsvereinbarung mit den Verkehrsunternehmen
festgeschrieben. Die spezifische Kostenentwicklung des ÖPNV wird durch einen
repräsentativen Warenkorb ermittelt und sodann als Index fortgeführt. Im
Wesentlichen umfasst der Warenkorb die relevanten Entwicklungen aller Sach- und
Personalkosten, wobei auf objektive Datengrundlagen wie Tarifabschlüsse oder
Einkaufspreise für Dieselkraftstoff seitens des Statistischen Bundesamts Bezug
genommen wird. Hinzu kommen Zu- und Abschläge für Mehr- und Mindereinnahmen im
Zusammenhang mit Gewährung von Ausgleichsleistungen für sozial ermäßigte Tarife
gemäß § 45 a PBefG (Ausbildungsverkehr) und § 231 Abs. 4 SGB IX
(Schwerbehindertenausgleich).
Die Entwicklung des VGI-Tarifs entsprechend dem
Warenkorbmodell kommt zu dem Ergebnis, dass die Tarifanpassung ein Plus von
2,8401 Prozent betragen würde.
Die Verfahrensbeschreibung zur Umsetzung und Anwendung des
Warenkorbmodells zwecks Fortschreibung des VGI-Tarifs ist beigefügt (Anlage 2).
In den Vorberatungen zur Fortschreibung des VGI-Tarifs im
Arbeitskreis der Aufgabenträger am 5. März 2020 sowie am 16. Juni 2020 wurde
die Tarifanpassung eingehend diskutiert. Hierbei fand auch Berücksichtigung,
dass in den bayerischen Nachbarverbünden MVV, VGN und RVV für das Jahr 2020
keine Tariferhöhung beabsichtigt wird. Unter diesem Eindruck kam man überein,
dass eine VGI-Tarifanpassung in 2020 zu hinterfragen ist. Im Nachgang zu dieser
Sitzung wurde sodann von den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und
Pfaffenhofen a.d.Ilm sowie der Stadt Ingolstadt signalisiert, dass die dortigen
politischen Entscheidungsträger eine „Nullrunde“ beabsichtigen.
Nach Einschätzung der Geschäftsleitung wäre eine
Tariferhöhung zudem mit Blick auf die aktuelle Corona-Virus Krise für die
Fahrgäste im ÖPNV schwer vermittelbar. Die rechtliche Voraussetzung für ein
Aussetzen der Tariferhöhung ist eine Änderung der bestehenden „allgemeinen
Vorschrift“ (aV) und der Einnahmenaufteilungsrichtlinie (EAR) durch den
Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt dahingehend, dass die
Omnibusverkehrsunternehmen einen Ausgleich für die fehlenden Einnahmen
erhalten. Für das gesamte VGI-Tarifgebiet bedeutet dies ein Betrag von ca.
814.000,00 EUR der anteilig von den Gebietskörperschaften als Aufgabenträger
nach Größenordnung zu tragen ist.
Landkreis Eichstätt €
229.000,00
Landkreis Neuburg-Schrobenhausen € 106.000,00
Landkreis
Pfaffenhofen a.d.Ilm € 99.000,00
Stadt Ingolstadt €
381.000,00
Summe €
814.000,00
Dieser maximale Betrag wird jedoch durch den Mechanismus der
Berechnung des Ausgleichsanspruchs teilweise gekürzt, um das reduzierte
unternehmerische Risiko der Verkehrsunternehmen bei unveränderten Tarifen für
die Fahrgäste abzubilden. Des Weiteren könnte der Ausgleichsbetrag zu 50 %
durch den Freistaat Bayern getragen werden, sofern die Tarifmaßnahme als
förderwürdig durch den sog. Mobilitätsfonds gilt. Die Geschäftsführung des
Zweckverbands Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt wird hierzu alle in
Betracht kommenden Maßnahmen ergreifen.
Die Neufassung der allgemeinen Vorschrift wird in der
Zweckverbandsversammlung am 30. Juli 2020 zur abschließenden Beschlussfassung
vorgelegt.
Die
Schülerbeförderung des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm beschafft
durchschnittlich im Jahr 1796 Fahrkarten mit Gesamtsumme im VGI-Tarif in Höhe
von 1.540.462 €. Durch die Aussetzung der Tariferhöhung um 2,8401 % zum
01.09.2020 erhöhen sich die Kosten im Bereich der Schülerbeförderung nicht
sondern es werden dadurch Mehrausgaben in Höhe von ca. 43.750,66 € vermieden.
Top:
Herr Wayand informiert über die Aussetzung der
Tarifanpassung des VGI-Tarifes zum 01.09.2020 und berichtet über den Sachstand
weiterer Themen (u.a. Einführung des 365-Euro-Tickets zum Schuljahr 2021/22)
des Zweckverbandes VGI.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Der Kreistag nimmt die Informationen zur Kenntnis.