Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 2 Nr. 1 Buchstabe b der Geschäftsordnung des Wirtschaftsbeirats besteht dieser unter anderem aus 20 Unternehmensvertretern der Wirtschaft. Das Vorschlagsrecht steht dabei für 10 Personen den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen zu, wobei sich das Stärkeverhältnis nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ergibt.

 

Seitens der AfD-Fraktion wurde bei der konstituierenden Kreistagssitzung Herr Rolf Tellbrunn vorgeschlagen und entsprechend vom Kreistag berufen. Herr Tellbrunn kann das Amt aus persönlichen Gründen leider nicht antreten. Die AfD-Fraktion schlägt deshalb als Vertreter Herrn Michael Bergmaier vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, Herrn Michael Bergmaier in den Wirtschaftsbeitrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zu entsenden.

 


Herr Werner Hammerschmid verlässt um 16:40 Uhr die Sitzung, vor Abstimmung des nächsten TOP’s.

 

Beschluss:

 

Herr Michael Bergmaier wird in den Wirtschaftsbeitrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm entsendet.

 

Anwesend:                                   50

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                20             

Nein-Stimmen:                            30 (FW, SPD, ÖDP, GRÜNE, BL   ausgenommen Herr Franken)

 


 

 

Herr Landrat Gürtner schlägt Herrn Seitzmeir aus Mitterscheyern vor.

Das Abstimmungsergebnis hierzu lautet wie folgt:

 

Anwesend:                                   50

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                47             

Nein-Stimmen:                              3     (AfD Fraktion)

 

 

 

Somit beschließt der Kreistag, Herrn Seitzmeir in den Wirtschaftsbeirat des Landkreises Pfaffenhofen zu entsenden.