Sachverhalt/Begründung

 

In der Verbandsversammlung am 22.04.2020 wurde die Änderung des § 19 der Verbandssatzung beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Ingolstadt hatte zuvor darauf hingewiesen, dass eine Änderung zur Klarstellung erfolgen sollte.

 

Bisherige Fassung:

§ 19 Kassenverwaltung

Die Kassengeschäfte des Zweckverbands werden von der Stadt Ingolstadt geführt.

 

Neue Fassung:

 

§ 19 Kassenverwaltung, Verwaltung und Anlage der Mittel

Die Kassengeschäfte und die Verwaltung bzw. Anlage der Mittel (Rücklagen) des Zweckverbands werden von der Stadt Ingolstadt durchgeführt.

 

 

 

Der Änderung des § 19 der Verbandssatzung soll die Zustimmung erteilt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der o. g. Änderung des § 19 der Verbandssatzung wird die Zustimmung erteilt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Der o. g. Änderung des § 19 der Verbandssatzung wird die Zustimmung erteilt.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13             

Nein-Stimmen:                              0