Sitzung: 27.04.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3530
Sachverhalt/Begründung
Zwischen
dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm und den Gemeinden Geisenfeld, Manching, Reichertshofen und Ernsgaden
besteht eine Zweckvereinbarung für das Gebiet Feilenmoos, welche zum 01.05.1990
in Kraft trat. Die in der Zweckvereinbarung zusammengeschlossenen kommunalen
Gebietskörperschaften stellen sich dabei zur Aufgabe, das Gebiet des
Feilenmooses landschaftlich zu ordnen, Infrastrukturmaßnahmen zu schaffen und
diese gemeinsam zu unterhalten. Im Rahmen eines Leaderprojektes
hat die Firma Köppel Landschaftsarchitekt in Zusammenarbeit mit „Schmidt &
Wendt Partnerschaft“ ein integriertes Nutzungskonzept „Seenplatte Feilenmoos“
für die Nachnutzung der Kiesbauflächen in Feilenmoos und dem Unteren Ilmtal erarbeitet.
Dieses
Nutzungskonzept soll nunmehr, zumindest in Teilen, umgesetzt werden. Erste
Gespräche mit den involvierten Bürgermeistern haben bereits stattgefunden. In
der nächsten Zeit soll eine weitere Abstimmung über die detaillierte
Ausgestaltung des Nutzungskonzeptes erfolgen. Dabei soll insbesondere auch der
Einsatz von Rangern zur Betreuung des Feilenmooses in
Erwägung gezogen werden. Die Deckung des Finanzbedarfs für die
Unterhaltungskosten erfolgt seit dem Bestehen der Zweckvereinbarung im
Verhältnis Landkreis Pfaffenhofen 40 %, Stadt Geisenfeld
30 %, Markt Manching 15 %, Markt Reichertshofen 10 %
und Gemeinde Ernsgaden 5 %. An diesem Verhältnis will
man auch weiterhin festhalten.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Anpassung der Zweckvereinbarung
Feilenmoos. Über die künftige Ausgestaltung der Zweckvereinbarung ist der
Kreistag nach erfolgter Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden zu
informieren.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Anpassung der Zweckvereinbarung
Feilenmoos. Über die künftige Ausgestaltung der Zweckvereinbarung ist der
Kreistag nach erfolgter Abstimmung mit den beteiligten Gemeinden zu
informieren.
Anwesend: 55
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 55
Nein-Stimmen: 0