Sitzung: 27.04.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3527
Sachverhalt/Begründung
Die Zweckverbandsversammlung des
Zweckverbands kelten römer museum manching hat in der
Verbandsversammlung am 05.02.2020 beschlossen, die jährlichen
Betriebskostenanteile der Mitglieder für die Jahre 2020 und 2021 wie folgt zu
erhöhen:
|
Betriebskostenanteil
bisher |
Betriebskostenanteil 2020/2021 |
prozentualer Anteil |
Bezirk Oberbayern |
125.000 € |
174.468 € |
26,04 % |
Landkreis Pfaffenhofen |
125.000 € |
174.468 € |
26,04 % |
Markt Manching |
230.000 € |
321.064 € |
47,92 % |
Die übersteigenden Kosten werden –
wie bisher – vom Markt Manching übernommen.
Der Kreisausschuss hat der Erhöhung des jährlichen
Betriebskostenanteils auf 174.468 € für die Jahre 2020 und 2021 bereits in seiner Sitzung vom 23.09.2019 zugestimmt.
Da die Aufteilung der Betriebskosten in § 14 Abs. 4 der
Zweckverbandssatzung verankert ist, wurde in der Verbandsversammlung zudem die
Änderung des § 14 Abs. 4 durch die beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung
des Zweckverbandes kelten römer museum manching beschlossen.
Der beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten
römer museum manching soll daher die Zustimmung erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt auf
Empfehlung des Kreisausschusses:
Der als Anlage beigefügten
2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes
kelten römer museum manching wird die Zustimmung erteilt.
2. Änderungssatzung zur Satzung
des Zweckverbandes kelten römer museum
manching
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:
Der als Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten
römer museum manching wird die Zustimmung erteilt.