Sitzung: 22.04.2020 Umweltausschuss
Vorlage: 2020/3526
Sachverhalt:
Die Überlagerung
mehrerer Schutzkategorien im Bereich der Nöttinger
Viehweide verdeutlicht die Wichtigkeit dieses Gebietes. Auf kleinem Raum
überlagern sich das FFH-Gebiet „Feilenmoos mit Nöttinger
Viehweide“, das Naturschutzgebiet „Nöttinger
Viehweide und Badertafel“ als auch eine Vielzahl
biotopkartierter Bereiche.
Unter anderem ist
der Eichen-Hainbuchenwald wesentlicher Bestandteil dieses Mosaiks. Innerhalb
des FFH-Gebietes wurden 36,3 ha dieses Waldtyps
erfasst. Es handelt sich überwiegend um Eichenaltbestände mit einem
vergleichsweise hohen Biotopbaum- und Totholzanteil.
Speziell
holzbewohnende Käferarten sind auf sehr alte, besonnte Bäume mit einem hohen
Totholz- und Baumhöhlenanteil angewiesen. Dies begründet auch alte Nachweise
des Eichenbocks und des Eremiten, welche bisher nicht mehr bestätigt wurden.
Die Erfassung der Holzbewohnenden-Käferfauna soll Aufschluss über den Zustand
und die Habitattradition der Gehölzbestände geben. Es
wird vermutet, dass in diesem Gebiet aufgrund der alten Eichen sehr seltene
Käferarten vorkommen.
Besonders ein
Vergleich der Alteichen des Offenlandes auf der Nöttinger
Viehweide und der Alteichen innerhalb des dichten Waldbestandes soll Aufschluss
über notwendige Pflegemaßnahmen liefern. Hierzu sollen ca. acht Alteichen des
Offenlandes und die gleiche Anzahl an Alteichen innerhalb des Waldbestandes im
Bereich der Nöttinger Viehweide näher untersucht
werden.
Für die Kartierung
kann ein LNPR-Antrag gestellt werden, in dessen Rahmen bis zu 70 % der Kosten
durch die Regierung von Oberbayern gefördert werden. Ein Eigenanteil von 30 %
entfällt auf den Landkreis.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss stimmt der Durchführung der Erfassung der
Käferfauna im Bereich der Nöttinger Viehweide, unter Verwendung von 15.000 Euro
bzw. 4.500 Euro (im Rahmen der Förderung durch LNPR) der Haushaltsmittel, zu.
Beschluss:
Der Umweltausschuss stimmt der
Durchführung der Erfassung der Käferfauna im Bereich der Nöttinger
Viehweide, unter Verwendung von 15.000 Euro bzw. 4.500 Euro (im Rahmen der
Förderung durch LNPR) der Haushaltsmittel, zu. Über die Erfassung der
Käferfauna ist dem Umweltausschuss Bericht zu erstatten.