Sachverhalt:

 

Ganz nach dem Motto: „Um unsere ältesten Bäume zu erhalten, muss man erst einmal herausfinden, wo diese stehen.“, sollen die ältesten Bäume des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm erfasst werden. Hierzu soll ein landkreisweiter Wettbewerb angestoßen werden, in dessen Rahmen Bürger dazu aufgerufen werden sollen, die ihnen bekannten ältesten Bäume an die Untere Naturschutzbehörde zu melden. Die eingegangenen Meldungen werden entsprechend des Alters und der Ästhetik der Bäume bewertet. Die Bewerber der drei soweit feststellbar ältesten Bäume erhalten ein Preisgeld. Als Preisgeld sind für den 1. Platz 100 Euro, für den 2. Platz 60 Euro und für den 3. Platz 30 Euro vorgesehen.

 

Für den Druck von Projekt-Flyern und weitere Leistungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden zusätzliche Ausgaben in Höhe von 200 Euro veranschlagt.

 

Dieser Wettbewerb schafft eine wichtige Datengrundlage der bedeutenden Altbäume im Landkreis. Eine umfassende und kostenintensive Kartierung durch ein Büro kann dadurch entbehrlich werden.

 

Die Datengrundlage dient als Basis zum Ausbau des Schutzes bedeutsamer Altbäume im Landkreis. Im Anschluss können besonders wertvolle Bäume über Rechtsverordnungen als Naturdenkmäler ausgewiesen werden (Art. 9 BayNatSchG).


Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltausschuss stimmt der Durchführung des Wettbewerbs: „Wo stehen die ältesten Bäume des Landkreises?“, und der dafür erforderlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln i.H.v. 390,- Euro zu.

 


Beschluss:

Der Umweltausschuss stimmt der Durchführung des Wettbewerbs: „Wo stehen die ältesten Bäume des Landkreises?“ und der dafür erforderlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln i. H. v. 390,- Euro zu. Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind bereits bekannte Naturdenkmäler. Naturdenkmäler sollen mit Infotafeln vor Ort dauerhaft beschriftet und in einer Karte dokumentiert werden.

Kreisrat Rudi Engelhard gibt eine Spende zur Durchführung des Wettbewerbs.

 

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                           13                    

Nein-Stimmen:                0