Sachverhalt:

Der Landkreis Pfaffenhofen gewährt seit vielen Jahren zur Bekämpfung der Varroa-Bienen-Krankheit Kreiszuschüsse. Seitens des Freistaats Bayern als auch der Europäischen Union werden aktuell keine Zuschüsse mehr für die zur Bekämpfung der Varroatose notwendigen Bienenarzneimittel gewährt.

 

Am 16.04.2018 wurde durch den Kreisausschuss beschlossen, dem Imkereikreisverband Pfaffenhofen bis auf weiteres 50 % der tatsächlichen Aufwendungen für die Beschaffung der Bienenarzneimittel zur Bekämpfung der Varroatose, maximal jedoch 5.000 €, sowie pauschal

500 € für den Bienengesundheitsdienst zu gewähren.

 

Durch den neuen 1. Vorsitzenden des Imkerkreisverbandes Pfaffenhofen, Herrn Florian Göttler, wurde bei Herrn Landrat Wolf aufgrund der gestiegenen Ausgaben des Kreisverbandes für die Beschaffung der Arzneimittel eine Erhöhung des Zuschusses auf 6.500 € beantragt. Die Pauschale für den Bienengesundheitsdienst i.H.v. 500 € soll beibehalten werden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Bekämpfung der Varroa-Bienenseuche bis auf weiteres jährlich einen Kreiszuschuss von 50 %, jedoch maximal 6.500 € für die Beschaffung der erforderlichen Bienenarzneimittel, sowie pauschal 500 € für den Bienengesundheitsdienst zu gewähren.

 

Herr Florian Göttler stellt sich im Umweltausschuss vor und erläutert beigefügte Aufstellung über die Steigerung der Kosten.


Beschlussvorschlag:

Dem Imkerkreisverband Pfaffenhofen wird zur Bekämpfung der Varroa-Bienenseuche bis auf weiteres jährlich ein Kreiszuschuss in Höhe von 50 % der entstandenen Kosten für Bienen-arzneimittel bis maximal 6.500 €, sowie pauschal 500 € für den Bienengesundheitsdienst gewährt. Mit dem Auszahlungsantrag sind die entsprechenden Belege über den Ankauf der

Arzneimittel vorzulegen.


Beschluss:

Dem Imkerkreisverband Pfaffenhofen wird 2020 zur Bekämpfung der Varroa-Bienenseuche ein Kreiszuschuss in Höhe von 50 Prozent der entstandenen Kosten für Bienenarzneimittel sowie pauschal 600 Euro für den Bienengesundheitsdienst gewährt. Mit dem Auszahlungsantrag sind die entsprechenden Belege über den Ankauf der Arzneimittel vorzulegen.

 


Anwesend:                                   15             

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                15                    

Nein-Stimmen:                              0