Sitzung: 20.04.2020 Kreisausschuss
Vorlage: 2020/3524
Sachverhalt/Begründung
Die Zweckverbandsversammlung des
Zweckverbands kelten römer museum
manching hat in der Verbandsversammlung am 05.02.2020 beschlossen, die
jährlichen Betriebskostenanteile der Mitglieder für die Jahre 2020 und 2021 wie
folgt zu erhöhen:
|
Betriebskostenanteil
bisher |
Betriebskostenanteil 2020/2021 |
prozentualer Anteil |
Bezirk Oberbayern |
125.000 € |
174.468 € |
26,04 % |
Landkreis Pfaffenhofen |
125.000 € |
174.468 € |
26,04 % |
Markt Manching |
230.000 € |
321.064 € |
47,92 % |
Die übersteigenden Kosten werden –
wie bisher – vom Markt Manching übernommen.
Der Kreisausschuss hat der Erhöhung des jährlichen
Betriebskostenanteils auf 174.468 € für die Jahre 2020 und 2021 bereits in seiner Sitzung vom 23.09.2019 zugestimmt.
Da die Aufteilung der Betriebskosten in § 14 Abs. 4 der
Zweckverbandssatzung verankert ist, wurde in der Verbandsversammlung zudem die
Änderung des § 14 Abs. 4 durch die beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung
des Zweckverbandes kelten römer museum
manching beschlossen.
Der beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching
soll daher die Zustimmung erteilt werden.
Herr Machold bittet die Betriebskostenanteile
auch für das Hopfenmuseum Wolnzach neu zu regeln.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag zu beschließen:
Der als Anlage beigefügten
2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes
kelten römer museum manching wird die
Zustimmung erteilt.
2. Änderungssatzung zur Satzung
des Zweckverbandes kelten römer museum manching
Herr Russer kommt um 15:45 Uhr wieder zur Sitzung.
Herr Vogler verlässt die Sitzung vorübergehend um 15:45 Uhr.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Der als Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung zur Satzung des Zweckverbandes kelten römer museum manching
wird die Zustimmung erteilt.
Anwesend: 11
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0