Sachverhalt/Begründung

 

Im SGB VIII sind die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geregelt. Zwar ist der Aufgabenumfang und die zur Verfügung stehenden Mittel nicht gesetzlich festgelegt, aber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheidet nach seiner Leistungsfähigkeit und nach pflichtgemäßem Ermessen. Mit Beschluss vom 09.07.2001 wurde das Konzept einer ganzheitlichen Suchtprävention durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedet. 2019 wurden neben den suchtpräventiven Angeboten auch Angebote zum Medienkonsum, Mobbing, Pubertät und den Elternkurs „Hilfe – mein Kind pubertiert“ angeboten. Konkret wurden über den Elterntalk 89 Eltern und über den Kurs „Hilfe – mein Kind pubertiert“ 10 Eltern sowie über Elternabende in Kindergärten und Schulen zu dieser Thematik ca. 600 Eltern erreicht. Über das medienpädagogische Projekt „Gefahren im Internet“ konnten in 53 Klassen an den Mittelschulen und am Gymnasium ca. 1100 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Des Weiteren konnte das Präventionsprojekt Mobbing mit jeweils 5 bis 6 Schultagen an den Mittel- und Förderschulen Geisenfeld, Hohenwart und Wolnzach durchgeführt werden. Der Newsletter für Eltern wird derzeit von 250 Personen im Landkreis abonniert. Für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz soll für den Haushalt 2020 wieder ein Budget von 20.000,00 € hinterlegt werden.

 

Frau Dürr erklärt, dass die suchtpräventiven Angebote im Landkreis gut angenommen werden. Herr Liesaus und Frau Schröder konnten wieder viele Eltern und Schüler erreichen, insbesondere im Bereich Medienkonsum und den Elternkursen „Hilfe – mein Kind pubertiert“.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushaltes im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie den Ausgaben der Kreisjugendpflege für das Jahr 2020 zu. Dem Kreistag wird empfohlen den Betrag von 20.000 € im Kreishaushalt einzustellen.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstellung des Haushaltes im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie den Ausgaben der Kreisjugendpflege für das Jahr 2020 zu. Dem Kreistag wird empfohlen den Betrag von 20.000 € im Kreishaushalt einzustellen.

 


Anwesend:                                     6

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  6                    

Nein-Stimmen:                              0