Sitzung: 18.05.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3463
Sachverhalt/Begründung
Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbands Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt sind vom Landkreis Pfaffenhofen zusätzlich zum Landrat ein
weiterer Verbandsrat und dessen Stellvertreter zu bestellen.
Als Mitglieder des Verwaltungsrates
und als Stellvertreter dürfen nur solche Personen bestellt werden, die
besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen, sowie bereit und geeignet
sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern.
Besondere Wirtschafts- und
Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener
unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender
Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden,
wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über
aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt. Mindestens ein Mitglied des
Verwaltungsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung verfügen.
Die Eignung zur Förderung der Sparkasse
und ihrer Aufgaben erfordert auch die Unabhängigkeit der
Verwaltungsratsmitglieder von der Sparkasse. Diese Unabhängigkeit setzt voraus,
dass keine geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen des zu berufenden
Mitglieds bestehen, die einen Interessenskonflikt begründen können, die sein
Urteilsvermögen beeinflussen könnten.
Als Mitglieder des
Verwaltungsrates und als Stellvertreter dürfen nur solche Personen bestellt
werden, die besondere Wirtschaftskunde und Sachkunde besitzen, sowie bereits
und geeignet sind, die Sparkasse und ihre Aufgaben zu fördern.
Besondere Wirtschafts- und
Sachkunde ist in der Regel anzunehmen, wenn das Mitglied in eigener
unternehmerischer oder freiberuflicher Verantwortung oder in geschäftsführender
Position wirtschaftlich erfolgreich tätig ist; sie kann auch angenommen werden,
wenn das Mitglied eine wirtschaftswissenschaftliche Berufsbildung hat und über
aktuelle Erfahrungen aus dem Berufsleben verfügt. Mindestens ein Mitglied des
Verwaltungsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung
oder Abschlussprüfung verfügen.
Die Eignung zur Förderung der
Sparkasse und ihrer Aufgaben erfordert auch die Unabhängigkeit der
Verwaltungsratsmitglieder von der Sparkasse. Diese Unabhängigkeit setzt voraus,
dass keine geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen des zu berufenden
Mitglieds bestehen, die einen Interessenskonflikt begründen können, die sein
Urteilsvermögen beeinflussen könnten.
Es werden vorgeschlagen:
Mitglied Landrat
Albert Gürtner Herbert
Nerb |
Stellvertreter Stellvertreter
des Landrats Michael
Franken |
Beschlussvorschlag:
Für den Zweckverband Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt werden folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter laut
Sachverhalt bestellt:
Mitglied Landrat
Albert Gürtner Herbert
Nerb |
Stellvertreter Stellvertreter
des Landrats Michael
Franken |
Beschluss:
Für den Zweckverband Sparkasse
Ingolstadt Eichstätt werden folgende Mitglieder bzw. Stellvertreter laut
Sachverhalt bestellt:
Mitglied Landrat
Albert Gürtner Herbert
Nerb |
Stellvertreter Stellvertreter
des Landrats Michael
Franken |
Anwesend: 60
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 60
Nein-Stimmen: 0