Sitzung: 18.05.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3445
Sachverhalt/Begründung
Gem. Art. 24
Abs. 4 der LkrO sind alle Kreisräte nach ihrer Berufung zu vereidigen. Der Eid
kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein
Kreisrat, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne,
so hat er anstelle der Worte „ich schwöre“, die Worte „ich gelobe“ zu sprechen
oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft
entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Den Eid nimmt der
Sofern mit dieser Vorgehensweise Einverständnis besteht und keine Wortmeldungen vorliegen, bitte ich die neugewählten Kreisräte
Aichele Andreas, Geisenfeld
Breitsameter Josef, Scheyern
Federl Alois, Schweitenkirchen
Flössler Fabian, Pfaffenhofen
Herschmann Andreas, Pfaffenhofen
Huber Karl, Ernsgaden
Janecek Birgit, Wolnzach
Kaindl Gabi, Schweitenkirchen
Keck Christian, Rohrbach
Kießling Kim, Wolnzach
Knorr Max, Pfaffenhofen
König Manfred, Geisenfeld
Meyer Andreas, Münchsmünster
Moser Christian, Pfaffenhofen
Neudert Thomas, Wolnzach
Neumayr Birgid, Manching
Niedermayr Franz, Pfaffenhofen
Robin Josef, Geisenfeld
Rohrmann Martin, Pfaffenhofen
Spitzenberger Julia, Pfaffenhofen
Staudhammer Claus, Pfaffenhofen
Sterz Manfred, Scheyern
Teich Tobias, Geisenfeld
Winkelmann Brigitta, Baar-Ebenhausen
Zimmermann Simon, Wolnzach
sich zur Vereidigung von den Plätzen zu erheben und mir folgende Eidesformel nachzusprechen:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.
Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis.