Sitzung: 18.05.2020 Kreistag
Vorlage: 2020/3444
Sachverhalt/Begründung
Herr Landrat
Albert Gürtner hat nach Art. 27 Abs. 1 KWBG einen Diensteid zu leisten. Der
Diensteid ist vom ältesten anwesenden Kreisrat abzunehmen. Der Diensteid kann auch ohne
die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder
eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können,
so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen
oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder
der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin
entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Sofern mit dieser Vorgehensweise
Einverständnis besteht und keine Wortmeldungen vorliegen, bitte ich Herrn Landrat
Albert Gürtner sich zur Vereidigung von seinem Platz zu erheben und mir
folgende Eidesformel nachzusprechen:
„Ich schwöre Treue dem
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des
Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner
Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“