Sachverhalt/Begründung

 

Herr Landrat Albert Gürtner hat nach Art. 27 Abs. 1 KWBG einen Diensteid zu leisten. Der Diensteid ist vom ältesten anwesenden Kreisrat abzunehmen. Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

 

Sofern mit dieser Vorgehensweise Einverständnis besteht und keine Wortmeldungen vorliegen, bitte ich Herrn Landrat Albert Gürtner sich zur Vereidigung von seinem Platz zu erheben und mir folgende Eidesformel nachzusprechen:

 

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“