Herr Westner übernimmt den Vorsitz.

 

Sachverhalt/Begründung

 

Nach der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung hat der Kreistag diese bis zum 30.06. des übernächsten Jahres festzustellen und auch über die Entlastung zu beschließen.

 

Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.10.2019 wurde die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 vorgenommen. Dabei wurde der Bericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes zu Grunde gelegt. Weitere Prüfungshandlungen, insbesondere Einzelprüfungen, wurden nicht vorgenommen. Der Feststellung und der Entlastung durch den Kreistag steht somit nichts entgegen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feststellung und Entlastung der örtlich geprüften Jahresrechnung 2018 durch den Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO vorzunehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2018:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 126.152.069,53 € fest.

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2018:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.


Herr Finkenzeller und Frau Schnapp verlassen die Sitzung vorübergehend um 9:55 Uhr.

 

Herr Hammerschmid kommt um 9:55 Uhr zur Sitzung.

 

Herr Machold verlässt die Sitzung vorübergehend um 9:57 Uhr.

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Kreisausschusses:

 

a)    Feststellung der Jahresrechnung 2018:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 stellt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO diese in Solleinnahmen und in den Sollausgaben mit jeweils 126.152.069,53 € fest.

 

Anwesend:                                   43

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                43    

Nein-Stimmen:                              0    

 

 

b)    Entlastung der Jahresrechnung 2018:
Aufgrund der durchgeführten örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 erteilt der Kreistag gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung.


Anwesend:                                   43

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                42                    

Nein-Stimmen:                              0    

 

Herr Landrat Martin Wolf nimmt an der Abstimmung nicht teil.