Sitzung: 16.12.2019 Kreistag
Vorlage: 2019/3394
Herr Landrat Martin Wolf berichtet über einen
Artikel in der Zeitschrift „Der Bürgermeister“.
Ferner gibt Herr Landrat bekannt, dass Herr
Ebner angeregt hat, auch das Sitzungsgeld der entschuldigten Kreisräte zu
spenden. Dies ist aber nicht möglich. Abschließend informiert Herr Landrat über
die Anträge von Herrn Kreisrat Gürtner. Die Anträge zum Sachstandsbericht
Auslagerung Kreisbauhof, Neuverhandlung Defizitausgleich Ilmtalklinik und
Nutzung Flugplatz Manching werden in der heutigen Sitzung behandelt. Dem Antrag
auf Bericht zur PFC-Belastung kann hingegen nicht zugestimmt werden, da der
Kreistag hierfür keine Zuständigkeit hat.
Sachverhalt/Begründung
Der
Flugplatz in Manching beheimatet drei wesentliche Nutzer. Es handelt sich dabei
um die Wehrtechnische Dienststelle 61 der Bundeswehr (WTD 61) mit ca. 650
Mitarbeitern, Airbus Defense and Space mit ca. 5.600 Mitarbeitern und die
Ingolstadt-Manching-Fluggesellschaft, IMA GmbH mit ca. 30 MA.
Der
Flugplatz Manching ist verteidigungstechnisch für Deutschland von hochrangiger
Bedeutung und wird in dieser Funktion vollumfänglich unterstützt.
Aktuell
ist die Entwicklung von Drohnen und die Erarbeitung von angemessenen
Flugsicherungssystemen ein neuer Schwerpunkt von WTD 61 und Airbus,
einschließlich der Entwicklung von ‚urban air mobility’ (UAM). Diese
Entwicklung wird voll unterstützt.
Probleme
bei der Bevölkerung der angrenzenden Gemeinden bereiten Lärmbelastungen durch
werktags durchgeführte zivile ‚touch and go’ Flüge und Flüge am Wochenende.
Insbesondere Hubschrauberflüge führen dabei häufig zu Beschwerden.
Die
Zuständigkeit für die Genehmigung und den ordnungsgemäßen Betrieb des
Verkehrslandeplatzes liegt beim Luftamt Südbayern. Der Manchinger Flugplatz hat
eine luftrechtliche Zulassung nach § 6 LuftVG. Es handelt sich damit um eine
Verkehrseinrichtung mit Betriebspflicht. Die Betriebspflicht besteht gemäß
Bescheid des Luftamtes Südbayern in den Zeiten von Mo-Do 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
und am Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Dies
bedeutet, dass eine Ablehnung der Trainingsflüge (touch an go) nur bei
begründeten Fällen, d.h. bei Sachlagen, die diese Flüge unmöglich machen
würden, möglich ist. Sollten ablehnungsbegründenden Sachverhalte nicht
vorliegen, besteht hingegen eine Pflicht zur Durchführung dieser Übungsflüge.
Die IMA
besitzt zudem eine Genehmigung für folgende PPR-Zeiten (Prior Permission
Required): Mo – Do 07:00 Uhr bis 09:00
Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 14:00 Uhr
bis 20:00 Uhr, sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen von 07:00 Uhr bis
20:00 Uhr. In diesen Zeiten können, nach Genehmigung durch die IMA, ebenfalls
zivile Flüge durchgeführt werden. Die Zustimmung des Landratsamtes Pfaffenhofen ist hierbei nicht
erforderlich.
Die
über die luftrechtliche Zulassung (Betriebspflicht) hinausgehenden Flüge sind
fast ausschließlich privater bzw. privatrechtlicher Natur. Die Bundeswehr bzw.
die Fa. AIRBUS führen in diese Zeiten lediglich im Ausnahmefall und unter
Anlegung eines strengen Maßstabs militärischen Flugbetrieb durch. Mögliche
Fälle könnten die notwendige Unterstützung für die im Einsatz befindliche
Truppe, Einsätze im Katastrophenfall (z.B. Raffinerie-Explosion in Irsching)
und Unterstützung von zentralen Maßnahmen der Bundeswehr (z.B. Tag der Bundeswehr)
sein.
Gemäß
Auskunft der IMA fanden im gesamten Jahr 2019 bisher 21 Hubschrauberflüge
außerhalb der angegebenen Betriebspflichtzeiten statt.
Ein
Mitspracherecht in Form von Vorbehalten aus dem Gesellschaftsvertrag hat der
Landkreis Pfaffenhofen zwar bei der IMA GmbH, jedoch ist dieses nach § 11 Abs.
3 des Gesellschaftsvertrages auf folgende Maßnahmen beschränkt:
- Stationierung von
Flugschulen
- Erweiterung der
Anzahl der stationierten Flugzeuge, die über die vom Bundesminister für
Verteidigung im Rahmen des Mitbenutzungsvertrages der Gesellschaft
genehmigten 30 Luftfahrzeuge hinausgehen
- Änderung der im
Antrag auf luftrechtliche Genehmigung festgestellten Öffnungszeiten und
Größenordnungen der startenden und landenden Flugzeuge
- Festlegung der
Abstell- und Landegebühren
- Zulassung von
Starts und Landungen für Urlaubsflugverkehr, unabhängig ob Linienflug oder
Charterflug, regelmäßiger oder vereinzelter Flugbetrieb
- Zulassungen von
Starts und Landungen im Rahmen eines regelmäßigen Linien- oder
Charterflugbetriebs ab der Flugzeuggrößenordnung 6 der ICAO-Richtlinien
- Regelung eines
Nachtflugbetriebs
Somit bestehen für die
vorliegenden Sachverhalte keine Eingriffsrechte seitens des Gesellschafters
Landkreis Pfaffenhofen.
Zur Entlastung der Bürgerinnen
und Bürger könnte jedoch ggf. ein Mitbenutzungsvertrag zwischen der Bundeswehr
und AIRBUS Helicopters führen. Der Mitbenutzungsvertrag mit der Bundeswehr ist
nur für die Nutzung des Erprobungsgeländes Feilenmoos notwendig und auch nur
für den Fall einer zivilen Nutzung durch AIRBUS Helicopters. Für eine
militärische Nutzung auf der Basis von Entwicklungs- oder Beschaffungsverträgen
mit der Bundeswehr ist ein solcher Vertrag nicht notwendig.
Beim
südlich vom Flughafen gelegenen Abwurfplatz handelt es sich um ein militärisches
Übungsgelände, das gleichzeitig europarechtlich geschützt (FFH-Gebiet) ist.
Hinsichtlich der militärischen Nutzung hat der Landkreis Pfaffenhofen bzw. die
Untere Naturschutzbehörde keinerlei Möglichkeiten, den Flugbetrieb jedweder Art
einzuschränken.
Alleine
für die zivile Nutzung hat die Untere Naturschutzbehörde eine Zuständigkeit.
Die intensivere Befliegung des Abwurfplatzes durch Airbus liegt zwar nicht im
Sinne der Unteren Naturschutzbehörde, aber es wird versucht einen Totalverlust
der Arten und Lebensräume durch ein zusammen mit Airbus Defense and Space
entwickelten Nutzungskonzept zu verhindern. Unter dieser Prämisse erging
antragsgemäß am 25.07.2019 eine Genehmigung unter Auflagen der Unteren
Naturschutzbehörde an AIRBUS Defence und Space und AIRBUS Helicopters zur
zivilen Mitbenutzung des Erprobungsgeländes Feilenmoos am Flugplatz Manching
für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 14.03.2020. Eine dieser Auflagen war auch
die Schließung eines Nutzungsvertrages zwischen der Firma AIRBUS Defense und
Space, AIRBUS Helicopters und der Bundeswehr, welcher bislang jedoch noch nicht
unterzeichnet wurde. Bei entsprechender Vertragsunterzeichnung könnte das
Bundeswehrdienstleistungszentrum ggf. ein Kontingent zur Verfügung stellen,
welches ermöglichen würde, dass die Firma AIRBUS Defense and Space und die
Firma ARIBUS Helicopters die Flugbewegungen über den Abwurfplatz durchführen
könnten, was zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmbelastung (zumindest
außerhalb der Brutzeiten) für die Bürgerinnen und Bürger führen könnte.
Herr
Landrat Martin Wolf wird deshalb Vertreter der WTD, AIRBUS Defense ans Space,
AIRBUS Helicopters und der IMA zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Unteren
Naturschutzbehörde einladen, um relativ zeitnah einen Nutzungsvertrag zwischen
den beteiligten Parteien zu erzielen, so dass die Flugbewegungen außerhalb der
Brutzeiten für die umliegenden Bevölkerung relativ störungsfrei durchgeführt
werden können.
Zusammengefasst
können zum derzeitigen Zeitpunkt folgende Kernaussagen festgehalten werden:
1. Die
von der IMA durchgeführten Flugbewegungen sind von der durch das Luftamt
Südbayern (Regierung von Oberbayern) erteilten Genehmigung abgedeckt. Die
genannten Flugbewegungen entsprechen der Realität. Die Zahl der Flugbewegungen
bewegt sich auf dem Niveau der letzten 5 Jahre.
2. Der
Landkreis Pfaffenhofen hat bei der aktuellen Ausgangslage keine
gesellschaftsrechtlich zugesicherten Einschränkungsrechte auf die
Flugzulassungen der IMA.
3. Ein
Nutzungsvertrag zwischen der Bundeswehr und AIRBUS Helicopters könnte zu einer
Entlastung der Bevölkerung durch die Nutzung südlicher Überfluggebiete
beitragen. Ein durch Landrat Martin Wolf einzuberufender runder Tisch der
beteiligten Partner (WTD, AIRBUS Helicopters, AIRBUS Defense und Space, IMA und der UNB) soll das Thema aufarbeiten.
Herr Westner kommt um 9:35 Uhr wieder zur Sitzung.
Herr Straub und Herr Seitz verlassen die
Sitzung vorübergehend um 9:54 Uhr.
Der Kreistag hat die
Information zur Kenntnis genommen und stimmt den formulierten politischen
Bewertungen zum Flugplatz zu.
Anwesend: 45
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 43
Nein-Stimmen: 2 (Albert Gürtner und Josef Steinberger)
Herr Gürtner erklärt, dass er wegen dem Flugverbot in der Brutzeit gegen den Beschluss stimme.