Herr Landrat Martin Wolf berichtet über einen Artikel in der Zeitschrift „Der Bürgermeister“.

Ferner gibt Herr Landrat bekannt, dass Herr Ebner angeregt hat, auch das Sitzungsgeld der entschuldigten Kreisräte zu spenden. Dies ist aber nicht möglich. Abschließend informiert Herr Landrat über die Anträge von Herrn Kreisrat Gürtner. Die Anträge zum Sachstandsbericht Auslagerung Kreisbauhof, Neuverhandlung Defizitausgleich Ilmtalklinik und Nutzung Flugplatz Manching werden in der heutigen Sitzung behandelt. Dem Antrag auf Bericht zur PFC-Belastung kann hingegen nicht zugestimmt werden, da der Kreistag hierfür keine Zuständigkeit hat.

 

Sachverhalt/Begründung

 

Der Flugplatz in Manching beheimatet drei wesentliche Nutzer. Es handelt sich dabei um die Wehrtechnische Dienststelle 61 der Bundeswehr (WTD 61) mit ca. 650 Mitarbeitern, Airbus Defense and Space mit ca. 5.600 Mitarbeitern und die Ingolstadt-Manching-Fluggesellschaft, IMA GmbH mit ca. 30 MA.

Der Flugplatz Manching ist verteidigungstechnisch für Deutschland von hochrangiger Bedeutung und wird in dieser Funktion vollumfänglich unterstützt. 

Aktuell ist die Entwicklung von Drohnen und die Erarbeitung von angemessenen Flugsicherungssystemen ein neuer Schwerpunkt von WTD 61 und Airbus, einschließlich der Entwicklung von ‚urban air mobility’ (UAM). Diese Entwicklung wird voll unterstützt.

Probleme bei der Bevölkerung der angrenzenden Gemeinden bereiten Lärmbelastungen durch werktags durchgeführte zivile ‚touch and go’ Flüge und Flüge am Wochenende. Insbesondere Hubschrauberflüge führen dabei häufig zu Beschwerden.

 

Die Zuständigkeit für die Genehmigung und den ordnungsgemäßen Betrieb des Verkehrslandeplatzes liegt beim Luftamt Südbayern. Der Manchinger Flugplatz hat eine luftrechtliche Zulassung nach § 6 LuftVG. Es handelt sich damit um eine Verkehrseinrichtung mit Betriebspflicht. Die Betriebspflicht besteht gemäß Bescheid des Luftamtes Südbayern in den Zeiten von Mo-Do 09:00 Uhr – 17:00 Uhr und am Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 

Dies bedeutet, dass eine Ablehnung der Trainingsflüge (touch an go) nur bei begründeten Fällen, d.h. bei Sachlagen, die diese Flüge unmöglich machen würden, möglich ist. Sollten ablehnungsbegründenden Sachverhalte nicht vorliegen, besteht hingegen eine Pflicht zur Durchführung dieser Übungsflüge.

 

Die IMA besitzt zudem eine Genehmigung für folgende PPR-Zeiten (Prior Permission Required):  Mo – Do 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Freitag 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr, sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. In diesen Zeiten können, nach Genehmigung durch die IMA, ebenfalls zivile Flüge durchgeführt werden. Die Zustimmung des  Landratsamtes Pfaffenhofen ist hierbei nicht erforderlich.

 

Die über die luftrechtliche Zulassung (Betriebspflicht) hinausgehenden Flüge sind fast ausschließlich privater bzw. privatrechtlicher Natur. Die Bundeswehr bzw. die Fa. AIRBUS führen in diese Zeiten lediglich im Ausnahmefall und unter Anlegung eines strengen Maßstabs militärischen Flugbetrieb durch. Mögliche Fälle könnten die notwendige Unterstützung für die im Einsatz befindliche Truppe, Einsätze im Katastrophenfall (z.B. Raffinerie-Explosion in Irsching) und Unterstützung von zentralen Maßnahmen der Bundeswehr (z.B. Tag der Bundeswehr) sein.

 

Gemäß Auskunft der IMA fanden im gesamten Jahr 2019 bisher 21 Hubschrauberflüge außerhalb der angegebenen Betriebspflichtzeiten statt.

 

Ein Mitspracherecht in Form von Vorbehalten aus dem Gesellschaftsvertrag hat der Landkreis Pfaffenhofen zwar bei der IMA GmbH, jedoch ist dieses nach § 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages auf folgende Maßnahmen beschränkt:

 

  1. Stationierung von Flugschulen
  2. Erweiterung der Anzahl der stationierten Flugzeuge, die über die vom Bundesminister für Verteidigung im Rahmen des Mitbenutzungsvertrages der Gesellschaft genehmigten 30 Luftfahrzeuge hinausgehen
  3. Änderung der im Antrag auf luftrechtliche Genehmigung festgestellten Öffnungszeiten und Größenordnungen der startenden und landenden Flugzeuge
  4. Festlegung der Abstell- und Landegebühren
  5. Zulassung von Starts und Landungen für Urlaubsflugverkehr, unabhängig ob Linienflug oder Charterflug, regelmäßiger oder vereinzelter Flugbetrieb
  6. Zulassungen von Starts und Landungen im Rahmen eines regelmäßigen Linien- oder Charterflugbetriebs ab der Flugzeuggrößenordnung 6 der ICAO-Richtlinien
  7. Regelung eines Nachtflugbetriebs

Somit bestehen für die vorliegenden Sachverhalte keine Eingriffsrechte seitens des Gesellschafters Landkreis Pfaffenhofen.

 

Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger könnte jedoch ggf. ein Mitbenutzungsvertrag zwischen der Bundeswehr und AIRBUS Helicopters führen. Der Mitbenutzungsvertrag mit der Bundeswehr ist nur für die Nutzung des Erprobungsgeländes Feilenmoos notwendig und auch nur für den Fall einer zivilen Nutzung durch AIRBUS Helicopters. Für eine militärische Nutzung auf der Basis von Entwicklungs- oder Beschaffungsverträgen mit der Bundeswehr ist ein solcher Vertrag nicht notwendig.

 

Beim südlich vom Flughafen gelegenen Abwurfplatz handelt es sich um ein militärisches Übungsgelände, das gleichzeitig europarechtlich geschützt (FFH-Gebiet) ist. Hinsichtlich der militärischen Nutzung hat der Landkreis Pfaffenhofen bzw. die Untere Naturschutzbehörde keinerlei Möglichkeiten, den Flugbetrieb jedweder Art einzuschränken.

 

Alleine für die zivile Nutzung hat die Untere Naturschutzbehörde eine Zuständigkeit. Die intensivere Befliegung des Abwurfplatzes durch Airbus liegt zwar nicht im Sinne der Unteren Naturschutzbehörde, aber es wird versucht einen Totalverlust der Arten und Lebensräume durch ein zusammen mit Airbus Defense and Space entwickelten Nutzungskonzept zu verhindern. Unter dieser Prämisse erging antragsgemäß am 25.07.2019 eine Genehmigung unter Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde an AIRBUS Defence und Space und AIRBUS Helicopters zur zivilen Mitbenutzung des Erprobungsgeländes Feilenmoos am Flugplatz Manching für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis 14.03.2020. Eine dieser Auflagen war auch die Schließung eines Nutzungsvertrages zwischen der Firma AIRBUS Defense und Space, AIRBUS Helicopters und der Bundeswehr, welcher bislang jedoch noch nicht unterzeichnet wurde. Bei entsprechender Vertragsunterzeichnung könnte das Bundeswehrdienstleistungszentrum ggf. ein Kontingent zur Verfügung stellen, welches ermöglichen würde, dass die Firma AIRBUS Defense and Space und die Firma ARIBUS Helicopters die Flugbewegungen über den Abwurfplatz durchführen könnten, was zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmbelastung (zumindest außerhalb der Brutzeiten) für die Bürgerinnen und Bürger führen könnte.

 

Herr Landrat Martin Wolf wird deshalb Vertreter der WTD, AIRBUS Defense ans Space, AIRBUS Helicopters und der IMA zu einem gemeinsamen Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde einladen, um relativ zeitnah einen Nutzungsvertrag zwischen den beteiligten Parteien zu erzielen, so dass die Flugbewegungen außerhalb der Brutzeiten für die umliegenden Bevölkerung relativ störungsfrei durchgeführt werden können.

 

Zusammengefasst können zum derzeitigen Zeitpunkt folgende Kernaussagen festgehalten werden:

 

1. Die von der IMA durchgeführten Flugbewegungen sind von der durch das Luftamt Südbayern (Regierung von Oberbayern) erteilten Genehmigung abgedeckt. Die genannten Flugbewegungen entsprechen der Realität. Die Zahl der Flugbewegungen bewegt sich auf dem Niveau der letzten 5 Jahre.

 

2. Der Landkreis Pfaffenhofen hat bei der aktuellen Ausgangslage keine gesellschaftsrechtlich zugesicherten Einschränkungsrechte auf die Flugzulassungen der IMA.

 

3. Ein Nutzungsvertrag zwischen der Bundeswehr und AIRBUS Helicopters könnte zu einer Entlastung der Bevölkerung durch die Nutzung südlicher Überfluggebiete beitragen. Ein durch Landrat Martin Wolf einzuberufender runder Tisch der beteiligten Partner (WTD, AIRBUS Helicopters, AIRBUS Defense und Space,  IMA und der UNB) soll das Thema aufarbeiten.

 


 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen und stimmt den formulierten politischen Bewertungen zum Flugplatz zu.

 


Herr Westner kommt um 9:35 Uhr wieder zur Sitzung.

Herr Straub und Herr Seitz verlassen die Sitzung vorübergehend um 9:54 Uhr.

 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen und stimmt den formulierten politischen Bewertungen zum Flugplatz zu.

 


Anwesend:                                   45

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                43                    

Nein-Stimmen:                              2     (Albert Gürtner und Josef Steinberger)

 

Herr Gürtner erklärt, dass er wegen dem Flugverbot in der Brutzeit gegen den Beschluss stimme.