Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 5 Abs. 7 Satz 1 der Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung (KUS) hat der Verwaltungsratsvorsitzende dem Kreistag mindestens einmal jährlich Auskunft über alle wichtigen Angelegenheiten des Kommunalunternehmens zu geben. Nach § 5 Abs. 7 Satz 2 der Satzung soll dieser Bericht in derselben Sitzung mit den Beteiligungsberichten erstattet werden.

 

Der Jahresabschluss 2018 wurde im Jahr 2019 durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft.

Der Prüfbericht kommt zu einer uneingeschränkt positiven Bewertung.

Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Es wurde seitens des beauftragten Wirtschaftsprüfers der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Lagebericht 2018 des KUS liegt dem Tagesordnungspunkt als Anlage bei.

 

Im Geschäftsjahr 2019 fanden zwei Verwaltungsratssitzungen statt.

 

Die Geschäftstätigkeit des KUS bewegte sich auch in 2019 in dem durch den Wirtschaftsplan vorgegebenen Rahmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Rechenauer kommt um 10:12 Uhr wieder zur Sitzung.

 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.