Sachverhalt/Begründung

 

Der Landkreis Pfaffenhofen hat nach Art. 82 Abs. 3 LKrO jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 83 Abs. 1 Nr. 5 LKrO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme enthalten.

 

Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen. Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.

 


Herr Rechenauer verlässt die Sitzung vorübergehend um 10:08 Uhr.

 

Der Kreistag hat die Information zur Kenntnis genommen.